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Was ändert sich?

Diese Corona-Lockerungen gelten ab Mittwoch in RLP

Ab Mittwoch, den 10. Juni 2020 greifen neue Lockerungen in der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz. Treffen mit bis zu zehn Personen sind in der Öffentlichkeit wieder möglich. Ein Überblick.

Was ist ab Mittwoch wieder erlaubt?

Die Lockerungen (ab 10. Juni) greifen dabei in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Details sind in einer ganzen Reihe von Hygienekonzepten geregelt. Wir haben für euch eine Übersicht zusammengestellt.

TREFFEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT

Treffen sind nun wieder für Gruppen mit bis zu zehn Personen möglich, unabhängig davon, aus wie vielen Haushalten sie kommen. In der Verordnung heißt es aber auch, dass nähere und längere Kontakte zu anderen Personen weiter auf ein Minimum reduzieren werden sollen. Zudem soll der Kontaktkreis „möglichst konstant“ gelassen werden.  

RESTAURANTS UND KNEIPEN

Hier gibt es ab Mittwoch gleich mehrere Änderungen. Sie dürfen nicht mehr nur von 6.00 bis 22.30 Uhr, sondern fortan von 6.00 bis 0.00 Uhr öffnen. Auch Shisha-Bars dürfen ihre Gäste wieder empfangen, hier dürfen aber Mundstücke und Schläuche beim Rauchen einer Shisha nicht von mehreren Menschen gemeinsam genutzt werden. Grundsätzlich entfällt in der Gastronomie die Reservierungs- und Anmeldepflicht, die Kontaktdaten von Gästen müssen aber weiter festgehalten werden. Beim Hineingehen oder beim Gang auf die Toilette muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. 

HOTELS

Die Hotels im Land dürfen wieder Buffets - etwa zum Frühstück - anbieten. Auch können sie wieder Hallenbäder oder Wellnessbereiche unter Auflagen öffnen. Zulässig sind laut Hygienekonzept beispielsweise nur Saunen und Dampfbäder mit einer Betriebstemperatur von mehr als 60 Grad Celsius.: Außerhalb von Saunakabinen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Für Hallenbäder liegt die Personenbegrenzung bei einer Person je zehn Quadratmeter.

TOURISMUS

Auch hier ändert sich einiges: Zwischen Westerwald und Pfalz sind Bus- und Schiffsreisen wieder möglich. Der Start der Busreisen war eigentlich erst am 24. Juni vorgesehen gewesen, wurde dann aber vorgezogen. Das Hygienekonzept für Busreisen sieht beispielsweise vor, dass das Essen im Bus untersagt ist. Außerdem muss der Bus dauerhaft belüftet werden, eine „kontinuierliche Luftzirkulation“ ist sicherzustellen.

Darüber hinaus können Freizeitparks wieder Gäste empfangen, Messen werden unter Auflagen wieder zugelassen.

CHÖRE UND BLASORCHESTER

Sie dürfen wieder proben, sollen dies in aller Regel aber draußen tun. Falls doch mal eine Probe drinnen stattfinden muss, muss der Raum nach 30 Minuten für 15 Minuten gelüftet werden. Bei Proben von Chören und Blasmusikern gilt es, einen Mindestabstand von drei Metern einzuhalten, auch ist eine verbindliche Sitzordnung festzulegen. Die Probe einer Gruppe sollte maximal eine halbe Stunde dauern. Zwischen Chorleiter und Chor wird ein Abstand von mindestens vier Metern vorgegeben. Er kann auf zwei Meter verringert werden, wenn zwischen beiden Seiten ein Spuckschutz besteht. Für den Abstand zwischen Dirigent und Orchester sieht das Hygienekonzept mindestens drei Meter vor.

KULTUR

In Kinos, Theatern, Konzerthäusern oder in Kleinkunstbühnen muss am Platz keine Maske mehr getragen werden.

BORDELLE

Auch sie sollten ab 10. Juni eigentlich wieder öffnen dürfen, was bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte. Doch am Montag knickte die Landesregierung ein, es wird vorerst auch hierzulande keine Öffnung geben. Vor dem Hintergrund, dass Bordelle in anderen Bundesländern noch geschlossen seien, gelte es, eine Verlagerung von Sexualdienstleistungen nach Rheinland-Pfalz zu vermeiden. Unter anderem hätten Ordnungsämter darauf hingewiesen, dass Hygiene- und Reinigungsvorgaben in Bordellen nicht effektiv hätten kontrolliert werden können. Auch wäre die Nachverfolgung bei Infektionsfällen nur schwer zu gewährleisten gewesen. Vorgesehen war, dass auch Bordellbesucher ihre Kontaktdaten hinterlassen müssen.

Weiterhin dicht bleiben müssen in Rheinland-Pfalz außerdem Clubs und Diskotheken, auch Volksfeste bleiben bis auf weiteres untersagt.

Quelle: dpa