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Bewegungsradius-Karte - wie weit dürfen Wormser fahren?

„Corona-Leine“ kommt nun doch in Worms

Weil der Inzidenzwert aktuell bei über 300 liegt, hat die Stadt Worms nun weitere Einschränkungen im Zuge der Corona-Bekämpfung beschlossen – darunter auch die sogenannte 15-Kilometer-„Corona-Leine“.

Ministerium besteht auf Umsetzung der "Leine"

Nun also doch: Die Stadt Worms wird den Bewegungsradius ihrer Bürger für touristische Zwecke auf 15 Kilometer einschränken. Das berichtet Oberbürgermeister Adolf Kessel am Dienstag nach einem Telefonat mit dem Gesundheitsministerium am Montagabend. Ursprünglich hatte die Stadt auf diese Einschränkung vorerst verzichten wollen, das Ministerium bestehe allerdings auf die zusätzliche Regelung.

Ebenso muss die Stadt nun die Maskenpflicht in der Fußgängerzone wieder einführen. Die Bestimmung war am 20. Dezember zunächst ausgelaufen.

Die Einschränkung des Bewegungsradius‘ ziele ausschließlich auf die Vermeidung des Tagestourismus ab. Heißt: Wormser dürfen sich für Ausflüge nicht weiter als 15 Kilometer vom Stadtgebiet wegbewegen. Ebenso dürfen auch Tagestouristen nicht mehr nach Worms kommen, sofern sie weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen. So soll vermieden werden, dass das Virus aus dem „Hotspot Worms“ außerhalb der Stadt weiter verbreitet wird. 

Diese Regelungen gelten im Speziellen

Familienbesuche:

Die Regelung in Worms sieht vor, dass Familienmitglieder, die weiter als 15 Kilometer von Worms entfernt leben, besucht werden können, sofern alle anderen gültigen Regeln eingehalten werden. Ebenso dürfen auch Menschen von außerhalb ihre Angehörigen in Worms besuchen, wenn die Anzahl der Kontaktpersonen nicht überschritten wird.

Arbeitsweg:

Anreisen aus beruflichen Gründen sind ebenfalls von dieser Regelung ausgeschlossen. Menschen, die beispielsweise in Mannheim arbeiten und in Worms wohnen oder umgekehrt, sind von der Maßnahme ausgenommen.

Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 13. Januar in Kraft.

Die neuen Regelungen für Worms ab 13. Januar

Nächtliche Ausgangssperre

In der Zeit von 21 bis 5 Uhr darf die Wohnung im gesamten Stadtgebiet nur noch in Ausnahmefällen verlassen werden.

Ausnahmen:

  • Medizinische Notfälle (auch bei Tieren)
  • Besuche von Ehe- oder Lebenspartnern
  • Besuche von eigenen minderjährigen Kindern
  • Unterstützung von pflege- oder hilfebedürftige Menschen
  • Begleitung von Sterbenden oder Schwerstkranken
  • Hunde-Ausführung (aber dann nur eine Person mit Hund)

Einschränkung des Bewegungsradius'

Gilt für tagestouristische Ausflüge (z.B. Ausflüge in die nahen Mittelgebirge) sowie für Nicht-Wormser, die aus touristischen Gründen nach Worms reisen wollen.

Maskenpflicht in der Fußgängerzone

In diesen Wormser Zonen gilt die Maskenpflicht: