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Rheinland-Pfalz

Corona-Infizierte müssen Kontaktpersonen selbst informieren

Die Infektionen nehmen in Rheinland-Pfalz stetig zu. Landkreise wie Germersheim und Alzey-Worms verzeichnen derzeit besonders hohe Infektionszahlen. Die Gesundheitsämter der Landkreise kommen mit der Kontaktnachverfolgung inzwischen nicht mehr nach, so dass SARS-CoV-2-Infizierte ihre Kontakte selbst informieren müssen.

Gesundheitsämter Germersheim und Alzey-Worms überlastet

Aktuell ist es durch die steigende Infektionszahlen mit dem Coronavirus laut dem Gesundheitsamt Alzey-Worms nicht möglich, alle getesteten Personen zeitnah über die notwendigen Verhaltensregeln telefonisch zu informieren. Auch die Kontaktverfolgung kann derzeit nicht mehr durch das Gesundheitsamt geleistet werden.

Beim Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim sieht es genauso aus. Wer positiv getestet wurde, muss seine engen Kontaktpersonen unverzüglich selbst darüber informieren. Wobei das Gesundheitsamt darauf hinweist, dass es aufgrund der hohen Fallzahlen aktuell dazu kommen kann, dass infizierte Personen erst zwei bis drei Tage nach dem Vorliegen des Testergebnisses angerufen werden können.
 

Online-Kontaktformular soll unterstützen

Das Gesundheitsamt Germersheim schickt an alle Corona-Positiven ein Online-Kontaktformular. Darin sollen alle Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn und andere Personen eingetragen werden, mit denen die Infizierten Kontakt hatten beziehungsweise das Formular an diese weiterleiten. Dieses Formular beinhaltet auch ein Informationsschreiben für enge Kontaktpersonen. Die engen Kontaktpersonen erhalten per SMS oder E-Mail zusammen mit ihrem Online-Tagebuch eine entsprechende Nachricht.
 

Selbständig in Quarantäne begeben

Positiv getestete Personen müssen sich nach der geltenden „Absonderungsverordnung“ selbständig in Quarantäne begeben. Dazu sind die Infizierten jetzt auch aufgefordert, ihre Kontakte selbst zu benachrichtigen und über die „Absonderungs- und Testpflicht“ zu informieren.

Genesene oder vollständig geimpfte Kontaktpersonen, die über den notwendigen Nachweis verfügen, müssen nicht Quarantäne, wenn sie keine Symptome vorweisen. Allerdings sollten die Kontakte für die nächsten 14 Tage so gut wie möglich vermieden werden.

Quellen: Pressemitteilungen des Gesundheitsamtes Alzey-Worms und des Gesundheitsamtes Germersheim