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Rheinland-Pfalz: Mainz

Verstoß gegen Ausgangssperre: Bußgeld für Obdachlosen in Mainz?

Ein obdachloser Mann soll in Mainz einen Strafzettel in Höhe von 50 Euro erhalten haben, weil er gegen die nächtliche Ausgangssperre verstoßen hat. Die Stadt prüft die Vorwürfe, doch bislang gebe es keine Belege dafür.

Verwirrung um angebliches Bußgeld gegen Obdachlosen

Weil er sich nach 21 Uhr am Karfreitag am Mainzer Rheinufer aufhielt, soll ein wohnungsloser Mann laut eigenen Aussagen vom Vollzugsdienst kontrolliert und mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet worden sein - wegen Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangssperre. So lautet jedenfalls der Vorwurf des Mannes gegen die Stadt Mainz. 

Was ist dran an den Vorwürfen?

Ein Video, das derzeit im Netz kursiert zeigt den Obdachlosen, der den Vorfall schildert und das für viel Aufregung sorgte. Die Stadt reagierte auf die Vorwürfe und prüfe den Sachverhalt gerade intern mit den entsprechenden Dienstgruppen, heißt es in einer Pressemitteilung. Sollten die Aussagen des Mannes zutreffen, dann möchte sie sich entschuldigen, wird Ordnungsdezernentin Manuela Matz zitiert.
 

Strafe muss nicht bezahlt werden

"Gerade bei wohnungslosen Menschen muss auf deren besondere Situation geachtet werden. Das ist auch im Vorfeld so in Richtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugsdienstes kommuniziert worden. Selbstverständlich muss der Betroffene die Strafe nicht bezahlen,“ erklärte Matz weiter. 

Obdachlose müssen Schlafplatz nicht verlassen

Die nächtliche Ausgangssperre bleibe mindestens so lange bestehen, so lange der Sieben-Tage-Inzidenzwert nicht unter 100 gesunken ist. Hiervon sind laut der Pressemitteilung der Stadt Mainz auch die Menschen ohne festen Wohnsitz betroffen - doch müsse niemand, der seinen Schlafplaz im öffentlichen Raum hat, diesen verlassen. 

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