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Bis zu 25.000 Euro fällig

NRW erlässt Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen Corona-Regeln

Jetzt wird es konkret: Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln mit Strafen bis zu 5.000 Euro erlassen. Im Wiederholungsfall werden sogar bis zu 25.000 Euro fällig.

Liste der Bußgelder

Nach dpa-Informationen wurde der Bußgeldkatalog am Montagabend an die zuständigen Behörden geschickt.

Das sind die Strafen bei einem Verstoß gegen das Kontaktverbot:

  • Öffentliche Ansammlungen von mehr als zwei Personen (nicht direkt verwandt): 200 Euro pro Beteiligter
  • Öffentliche Ansammlungen von mehr als zehn Personen: Straftat (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren)
  • Grillen/Picknicken: 250 Euro pro Beteiligter

Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro. Zusätzliche Bußgelder seien möglich gegen Unternehmen, die von Verstößen profitieren. Teuer werden auch Hygieneverstöße oder Verstöße gegen das Besuchsverbot in Einrichtungen wie etwa Altenheimen.

Hier geht es zum Corona-Bußgeldkatalog

„Die Lage ist ernst“

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte zu den aktuellen Maßnahmen und dem Bußgeldkatalog: „Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren.“ Laschet betonte: „Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen.“

Andere Bundesländer wie etwa Hessen arbeiten derzeit ebenfalls an einem ähnlichen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Kontaktverbot.

Quelle: dpa