BKA: Europaweiter Aktionstag gegen Hasspostings
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Zur Bekämpfung von Hass und Hetze findet heute unter anderem in Rheinland-Pfalz ein Aktionstag gegen Hasspostings im Netz statt.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Zur Bekämpfung von Hass und Hetze findet heute unter anderem in Rheinland-Pfalz ein Aktionstag gegen Hasspostings im Netz statt.
Seit den frühen Morgenstunden des 03. November 2020 sind europaweit Polizistinnen und Polizisten im Rahmen eines Aktionstages gegen Hass und Hetze im Internet im Einsatz. Allein in Deutschland werden in elf Bundesländern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) derzeit 83 Wohnungen und andere Objekte durchsucht, um unter anderem Tatmittel wie Smartphones und Laptops sicherzustellen. 96 Beschuldigte werden zu ihren im Internet veröffentlichten Hasskommentaren vernommen.
In Rheinland-Pfalz wurden zwei Objekte in den Landkreisen Kaiserslautern und Kusel durchsucht. Hierbei waren Polizeikräfte des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamtes mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Westpfalz im Einsatz.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 49- und einen 57-jährigen Mann. Der 49-Jährige wird beschuldigt, im Netz antisemitische Volksverhetzung begangen zu haben. Dem 57-Jährigen wird vorgeworfen, eine Politikerin im Internet beleidigt zu haben. Bei den Durchsuchungen konnten elektronische Datenträger als Beweismittel sichergestellt werden.
An diesem mittlerweile sechsten Aktionstag nehmen auf Initiative des Bundeskriminalamtes erstmals auch sechs weitere europäische Staaten teil. Die Maßnahmen werden von Europol koordiniert.
Hass, Ausgrenzung und der Aufruf zu Gewalt muss auch im Internet mit den gleichen rechtsstaatlichen Mitteln begegnet werden können wie in der analogen Welt. Deshalb wird im Bundeskriminalamt eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet aufgebaut. Ausgehend von der geplanten Meldepflicht für Telemediendienstanbietern sollen dort die eingehenden Hinweise zunächst auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft werden, bevor die Urheber strafbarer Inhalte ermittelt und mit aller Konsequenz zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Die Bekämpfung von Hass und Hetze ist aber nicht nur Aufgabe der Polizei.
Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz