Stadtrat beschließt Bettensteuer
Die sogenannte Bettensteuer in Trier hat eine wichtige Hürde genommen.
Die sogenannte Bettensteuer in Trier hat eine wichtige Hürde genommen.
Der Stadtrat beschloss am Abend die Einführung der umstrittenen Abgabe. Die Steuer soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und 3,5 Prozent auf den Übernachtungspreis betragen. Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 700 000 Euro.
Steuerpflichtig sollen fortan Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen und Jugendherbergen, aber auch Campingplätze und Schiffe werden - für private Übernachtungen bis zu sieben Tagen. Auch Privatleute, die die eigene Wohnung über Internetportale zur Übernachtung anböten, sollen besteuert werden. Berufsbedingte Übernachtungen werden von der Abgabe befreit.
Es sagt sich bereits Gegenwind an: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz hat angekündigt, gegen die Bettensteuer klagen zu wollen.
Quelle: dpa