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Rheinland-Pfalz: Trier

Bestattungshaus darf in Wohnsiedlung liegen

Aus einer im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegenen Schreibwarenhandlung in Schweich im Kreis Trier-Saarburg darf künftig ein Bestattungshaus werden.

Das hat das Verwaltungsgericht Trier nach Mitteilung vom Mittwoch entschieden und somit die Klage von drei Wohnungseigentümern des Hauses abgewiesen. Da das Gebäude an einer Haupteinkaufsstraße nicht im «allgemeinen Wohngebiet» liege, sei der Einzug eines Bestattungsinstituts rechtmäßig und verstoße nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme, urteilten die Richter.

Darauf aber hatten die Kläger zuvor plädiert und gegen eine Baugenehmigung des Kreises Trier-Saarburg zur Nutzungsänderung geklagt. Zudem hatten sie angegeben, es seien gesundheitliche Gefahren durch das Aufbewahren von Leichnamen zu befürchten. Das wies das Gericht zurück. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass bei einem ordnungsgemäßen Betrieb des Bestattungshauses «zwingend Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Bestimmungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes» zu erwarten seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa/ VG Trier