Rheinland-Pfalz: Büchel
Beschwerde abgelehnt
Eine Anwohnerin hatte mit der Gefahr vom Standort Büchel ihre Grundrechte verletzt gesehen. Das Gericht sah das nicht so.
Eine Anwohnerin hatte mit der Gefahr vom Standort Büchel ihre Grundrechte verletzt gesehen. Das Gericht sah das nicht so.
Beschwerde gegen Atomwaffen-Stationierung in Büchel erfolglos: Eine Anwohnerin hatte sich beschwert: Sie bewertet die von den mutmaßlich auf dem Fliegerhorst stationierten Atomwaffen ausgehenden Gefahren als Eingriff in ihre Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht konnte DAS aber nicht erkennen und wies die Beschwerde ab.