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Rheinland-Pfalz: Büchel

Beschwerde abgelehnt

Eine Anwohnerin hatte mit der Gefahr vom Standort Büchel ihre Grundrechte verletzt gesehen. Das Gericht sah das nicht so.

Beschwerde gegen Atomwaffen-Stationierung in Büchel erfolglos: Eine Anwohnerin hatte sich beschwert: Sie bewertet die von den mutmaßlich auf dem Fliegerhorst stationierten Atomwaffen ausgehenden Gefahren als Eingriff in ihre Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht konnte DAS aber nicht erkennen und wies die Beschwerde ab.