Rheinland-Pfalz: Mainz-Weisenau
Beim Autofahren Streamingdienst auf Handy genutzt
Smartphone auf Tacho platziert
Die Polizei stieß während der Kontrolle auf einen 33-Jährigen, der sein Smartphone oberhalb des Lenkrads auf dem Tacho positioniert hatte und es offenbar nicht abwarten konnte, das Programm seines Streamingdienstes zu sehen. Daher ließ er es einfach während seiner Autofahrt per Handy auf dem Lenkrad laufen.
Laut Straßenverkehrsordnung ist das Fernsehen während der Autofahrt nicht strafbar, aber wie beim normalen Griff zum Smartphone, gilt auch hier der Tatbestand „Handynutzung am Steuer“. Die Person wird durch die Geräusch- und Bildberieselung vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, was zu Unfällen führen kann.
Strafen bei „Handynutzung am Steuer“
Gemäß dem Bußgeldkatalog wird die Ordnungswidrigkeit mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Käme es zu einer zusätzlichen Gefährdung, dann erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, zwei Punkte in Flensburg, sowie einem Monat Fahrverbot. Wenn eine Sachbeschädigung entstehen würde, dann wären 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einem Monat Fahrverbot fällig.
Quelle: Polizeipräsidium Mainz