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Bundesländer im Überblick

Beherbergungsverbot – wo gilt es noch?

Das viel zitierte „Beherbergungsverbot“ ist in mehreren Bundesländern gekippt worden. Wir haben zusammengefasst, wohin Menschen aus Risikogebieten nun wieder reisen dürfen.

Wo gilt was?

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder konnten bei ihren Beratungen am Mittwoch in Berlin keine Einigkeit zu den Beherbergungsverboten erzielen. Ein möglicher Beschluss wurde bis nach den Herbstferien vertagt.

Die Liste der Städte und Kreise, die über dem Inzidenzwert von 50 liegen und somit zum Corona-Risikogebiet werden, wird länger. Wer aus einem solchen „Hotspot“ kommt, darf laut dem Beherbergungsverbot in manchen Bundesländern nicht mehr beherbergt werden – ursprünglich hatten der Maßnahme in der vergangenen Woche elf Bundesländer zugestimmt. Inzwischen wurde das Beherbergungsverbot schon wieder durch richterliche Beschlüsse in mehreren Bundesländern gekippt.

Zur RPR1.Übersicht:

Beherbergungsverbot ja – oder nein?

(Stand: 16.10., 11 Uhr) 

       

Bundesland

Verbot Status quo

Baden-Württemberg

Nein - aufgehoben

Urteil Verwaltungsgerichtshof

Bayern

Nein - gekippt

Berlin

Nein - nicht beschlossen

Senat will abwarten

Brandenburg

Ja - gilt

Negativ-Test vorlegen

Bremen

Nein - nicht beschlossen

Hamburg

Ja - gilt

Negativ-Test vorlegen

Hessen

Ja - gilt

Negativ-Test oder Attest

Mecklenburg-Vorpommern

Ja - gilt

Negativ-Test vorlegen, außerdem Quarantäne!

Mehrere Klagen liegen vor

Niedersachsen

Nein - aufgehoben

Urteil Oberverwaltungsgericht

Nordrhein-Westfalen

Nein - nicht beschlossen

Rheinland-Pfalz

Nein - ausgesetzt

Saarland

Nein - ausgesetzt

Sachsen

Nein - ausgesetzt

Sachsen-Anhalt

Ja - gilt

Negativ-Test vorlegen

Schleswig-Holstein

Ja - gilt

Negativ-Test vorlegen

Quarantäne-Regel aufgehoben

Thüringen

Nein - nicht beschlossen

Quelle: dpa