Beherbergungsverbot – wo gilt es noch?
Das viel zitierte „Beherbergungsverbot“ ist in mehreren Bundesländern gekippt worden. Wir haben zusammengefasst, wohin Menschen aus Risikogebieten nun wieder reisen dürfen.
Das viel zitierte „Beherbergungsverbot“ ist in mehreren Bundesländern gekippt worden. Wir haben zusammengefasst, wohin Menschen aus Risikogebieten nun wieder reisen dürfen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder konnten bei ihren Beratungen am Mittwoch in Berlin keine Einigkeit zu den Beherbergungsverboten erzielen. Ein möglicher Beschluss wurde bis nach den Herbstferien vertagt.
Die Liste der Städte und Kreise, die über dem Inzidenzwert von 50 liegen und somit zum Corona-Risikogebiet werden, wird länger. Wer aus einem solchen „Hotspot“ kommt, darf laut dem Beherbergungsverbot in manchen Bundesländern nicht mehr beherbergt werden – ursprünglich hatten der Maßnahme in der vergangenen Woche elf Bundesländer zugestimmt. Inzwischen wurde das Beherbergungsverbot schon wieder durch richterliche Beschlüsse in mehreren Bundesländern gekippt.
(Stand: 16.10., 11 Uhr)
Nein - aufgehoben
Urteil Verwaltungsgerichtshof
Nein - gekippt
Nein - nicht beschlossen
Senat will abwarten
Ja - gilt
Negativ-Test vorlegen
Nein - nicht beschlossen
Ja - gilt
Negativ-Test vorlegen
Ja - gilt
Negativ-Test oder Attest
Ja - gilt
Negativ-Test vorlegen, außerdem Quarantäne!
Mehrere Klagen liegen vor
Nein - aufgehoben
Urteil Oberverwaltungsgericht
Nein - nicht beschlossen
Nein - ausgesetzt
Nein - ausgesetzt
Nein - ausgesetzt
Ja - gilt
Negativ-Test vorlegen
Ja - gilt
Negativ-Test vorlegen
Quarantäne-Regel aufgehoben
Nein - nicht beschlossen
Quelle: dpa