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Luxemburg und Belgien als Corona-Risikogebiete eingestuft

RLP plant Ausnahmen von Quarantäneregeln in Grenzregionen

Die als Corona-Risikogebiete eingestuften Länder Belgien und Luxemburg grenzen an Rheinland-Pfalz. Den Alltag der Menschen, die direkt an den Grenzen leben, soll das aber nicht auf den Kopf stellen, wie die rheinland-pfälzische Landesregierung ankündigte.

Einige Stunden Aufenthalt möglich

In den Grenzgebieten von RLP soll es – wie im Saarland – hinsichtlich der bundesweiten Quarantäneregeln Ausnahmen geben. „Grenzpendler“ dürften sich ein paar Stunden in dem als Risikogebiet eingestuften Nachbarland aufhalten, kündigte die Staatskanzlei in Mainz am Donnerstag. Dies gelte laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) auch, wenn sie einkaufen gehen wollen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Einzelheiten der Ausnahmeregelungen würden noch geprüft.

„Für Ein- und Ausreisen aus Risikogebieten wird es einheitliche Regelungen in ganz Deutschland geben“, sagte Dreyer. Dies sehe die neue Verordnung des Bundes für die Quarantäneregelungen vor. Für die Ausnahmeregelungen in Grenzregionen habe sie sich ausdrücklich eingesetzt.

Welche Ausnahmeregelungen gelten?

Das Saarland hatte laut dpa bereits am Mittwoch eine Ausnahmeregelung ab dem 5. Oktober angekündigt: Bürger aus Luxemburg und Frankreich dürfen von kommendem Montag an grundsätzlich bis zu 24 Stunden ins Saarland reisen, ohne den Quarantäneregelungen zu unterliegen.

Für Luxemburg gelten in RLP derzeit Ausnahmen: Von der Quarantäneregelung ausgenommen sind danach Menschen, die zur Arbeit pendeln. Auch Reisen aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen – zum Beispiel Prüfungen an der Universität - sind möglich. Die Quarantäneanordnung gilt außerdem nicht bei Reisen nach Luxemburg, die weniger als 72 Stunden dauern.

Für Belgien, das erst am Mittwoch vollständig zum Risikogebiet erklärt wurde, gibt es noch keine Ausnahmeregelungen. Das dritte Nachbarland von Rheinland-Pfalz, Frankreich, ist inzwischen auch als Risikogebiet eingestuft - allerdings mit Ausnahme der Region Grand Est. Genau diese grenzt direkt an Rheinland-Pfalz.  

Wieso werden Reisewarnungen ausgesprochen?

Eine Reisewarnung erfolgt, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen die Marke von 50 Fällen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen übersteigt. Sie ist kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung speziell für Touristen haben. Allerdings hat sie auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Urlaubern, Buchungen kostenlos zu stornieren.

Quelle: dpa