Das Saarland hatte laut dpa bereits am Mittwoch eine Ausnahmeregelung ab dem 5. Oktober angekündigt: Bürger aus Luxemburg und Frankreich dürfen von kommendem Montag an grundsätzlich bis zu 24 Stunden ins Saarland reisen, ohne den Quarantäneregelungen zu unterliegen.
Für Luxemburg gelten in RLP derzeit Ausnahmen: Von der Quarantäneregelung ausgenommen sind danach Menschen, die zur Arbeit pendeln. Auch Reisen aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen – zum Beispiel Prüfungen an der Universität - sind möglich. Die Quarantäneanordnung gilt außerdem nicht bei Reisen nach Luxemburg, die weniger als 72 Stunden dauern.
Für Belgien, das erst am Mittwoch vollständig zum Risikogebiet erklärt wurde, gibt es noch keine Ausnahmeregelungen. Das dritte Nachbarland von Rheinland-Pfalz, Frankreich, ist inzwischen auch als Risikogebiet eingestuft - allerdings mit Ausnahme der Region Grand Est. Genau diese grenzt direkt an Rheinland-Pfalz.