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Betreten öffentlicher Orte untersagt

Ausgangsbeschränkungen: Diese RLP-Landkreise sind betroffen

Zahlreiche Landkreise in Rheinland-Pfalz haben den Krisenfall ausgerufen. Das Betreten öffentlicher Orte wird ab Samstag untersagt.

Keine generelle Ausgangssperre

Wie die Landkreise mitteilen, handelt es sich nicht um eine generelle Ausgangssperre. Bürger dürfen weiterhin für dringende Angelegenheiten das Haus oder die Wohnung verlassen und beispielsweise zur Arbeit, zur Ärztin oder dem Arzt sowie zum Einkaufen gehen. Auch Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind weiter erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Ansonsten ist es nicht erlaubt, Straßen und Wege zu nutzen, sich auf Plätzen und an öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen aufzuhalten. Es drohe ein Bußgeld.

Die Regelung gilt ab Samstag, 21. März, und zunächst bis Freitag, 3. April.

Für diese RLP-Landkreise wurde die "Ausgangssperre light" verhängt:

  • Neustadt an der Weinstraße (bis 19. April 2020)
  • Stadt Ludwigshafen
  • Rhein-Pfalz-Kreis
  • Stadt Landau
  • Südliche Weinstraße
  • Germersheim

In enger Abstimmung haben der Oberbürgermeister der Stadt Landau und die Landräte der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim die Stufe vier im Katastrophenschutz festgestellt.

„Leider ist es zwingend notwendig, weitere Einschränkungen zu verfügen, um die Ausbreitung des Coronavirus zurückzudrängen“, sagten Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel. In den letzten Tagen se es trotz vielfacher Appelle nicht gelungen, die soziale Distanz zu erreichen, die es im Wettlauf gegen die Zeit brauche.

Im Zuge der Coronakrise hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Freitag weitere drastische Maßnahmen verkündet: