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Rheinland-Pfalz: Mainz

Gastronomie öffnet am Mittwoch - das sind die strengen Auflagen in RLP

Am Mittwoch greifen erste Corona-Lockerungen für die rheinland-pfälzische Gastronomie. Doch wie wird ein Restaurantbesuch dann aussehen? Welche Vorschriften gibt es? Ein Überblick.

Restaurants öffnen ab Mittwoch ihre Pforten – unter strengen Auflagen

Die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus werden in Rheinland-Pfalz ab dem kommenden Mittwoch gelockert. Vom 13. Mai an dürfen sich die Angehörigen von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit gemeinsam aufhalten. Das teilte die Staatskanzlei in Mainz am Freitag mit.

Mit der mittlerweile sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes treten zudem noch andere Lockerungen in Kraft: Die Gastronomie darf - unter Auflagen - auch ab Mittwoch wieder öffnen, Hotels ab Freitag.

Doch wie wird ein Restaurantbesuch dann aussehen?

Verordnung für geöffnete Gastronomie in RLP

Innen- und Außengastronomie ist es gestattet, unter strikter Einhaltung folgender Bedingungen ab dem 13. Mai 2020 zwischen 06 – 22 Uhr zu öffnen.

Wir haben die wichtigsten Vorschriften hier zusammengefasst:

  • Alle Gäste sind verpflichtet, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Erst wenn die zugewiesenen Sitzplätze am Tisch eingenommen wurden, kann der Mund-Nasen-Schutz für die Dauer des Sitzens abgelegt werden.
     
  • Alle Mitarbeiter mit unmittelbarem Gästekontakt (unter 1,5 Meter Abstand) sind verpflichtet, einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
     
  • Um den Gästefluss in gastronomischen Betrieben mit Sitzplätzen im Innen- und/ oder Außenbereich zu steuern, besteht eine Anmelde- bzw. Reservierungspflicht. Bei sogenannten „Spontanbesuchen“ ist eine Anmeldung bei Ankunft ausreichend, für die „Einweisung“ gibt es einen Wartebereich.
     
  • Der Betrieb ist verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste pro Reservierung bzw. Anmeldung zu erfassen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer). Diese sind für einen Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuches der Gäste in der Einrichtung aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Diese Regelung wird eingeführt, um mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen.
     
  • Am Eingang des Restaurants und vor Betreten des Gastraums muss eine gründliche Händedesinfektion der Gäste an gut erkennbaren Händedesinfektionsspendern stattfinden.
     
  • In den gastronomischen Einrichtungen ist der Mindestabstand zwischen den Stühlen von einem Tisch zu den Stühlen des nächsten Tisches von mindestens 1,5 Meter stets zu gewährleisten. Dies gilt für den Innen- wie für den Außenbereich gleichermaßen. Tische dürfen nicht geteilt werden.
     
  • Die Bewirtung erfolgt ausschließlich durch Bedien-Service am Tisch. Das gilt für den Innen- wie für den Außenbereich gleichermaßen. Buffets und Thekenverkauf sind nicht zulässig. Der Außerhaus-Verkauf (z.B. Abhol-/Liefer-/Bringdienste) bleibt unberührt.
     
  • Für die Benutzung von Gästetoiletten ist eine geeignete Zugangsregelung zu schaffen. Entsprechend der Größe des Toilettenraums ist die Personenanzahl, die sich gleichzeitig im Toilettenraum aufhalten darf, zu begrenzen. Abstandsregeln sind einzuhalten.

Zur kompletten Auflistung aller Auflagen für Gastronomie in RLP

Quelle: Land Rheinland-Pfalz