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Schlechte Sicht durch Nebel

Auf DAS musst Du bei Nebel achten...

Die Polizei gibt Tipps: Wie schnell darf ich fahren? Wann muss die Nebelschlussleuchte ausbleiben und wann mache ich sie an?

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Schlechte Sicht durch Nebel -
Was es zu berücksichtigen gibt...

Es ist im Herbst keine Seltenheit, dass der Weg zur Arbeit oder spät abends nach Hause durch eine Suppenküche verläuft. Dichter Nebel behindert die Sicht auf das, was sich neben, vor allem aber auch auf der Straße abspielt.

Um bei diesen Witterungsverhältnissen sicher ans Ziel zu kommen sollten daher ein paar Regeln beachtet werden. Im Nebel unterwegs kommt einem der Vordermann oft unwahrscheinlich langsam vor. Das hat einen Grund. Im Gegensatz zu ihnen kann er sich vielleicht nicht an den Rücklichtern eines anderen orientieren und muss sich so mit äußerster Vorsicht langsam über die Straße vortasten. Rücksichtsvoll ist daher unterwegs, wer seinem Vordermann nicht auf die Pelle rückt. Das dient auch dem eigenen Schutz, denn Nebel begünstigt optische Täuschungen. Das vor einem fahrende Fahrzeug wirkt oft weiter entfernt als es tatsächlich ist. Gerade bei Nebel ist aber ein ausreichender Abstand erforderlich, um rechtszeitig bremsen zu können, wenn sich eine Gefahrensituation auftut.

Fahrbahnmarkierungen

Bei schlechter Sicht zeigt sich zudem, wie wichtig Fahrbahnmarkierungen und Leitpfosten sind. Diese ermöglichen eine Orientierung am rechten Fahrbahnrand, um dem Gegenverkehr nicht zu nahe zu kommen, und bieten gleichzeitig die Möglichkeit Abstände richtig einzuschätzen.

Sicht unter 50 Metern?
Das bedeutet auch maximal 50 km/h auf dem Tacho

So lässt sich anhand ihrer herauszufinden, ob es notwendig ist die Nebelschlussleuchten einzuschalten. Ab einer Sichtweite von unter 50 Metern ist das der Fall. Dann gilt es aber auch seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen und nicht schneller als maximal 50 km / h zu fahren.

Wann muss die Nebelschlussleuchte ausbleiben?

Die Leitpfosten sind außerhalb der Autobahn in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt, können sie neben einem Leitpfosten befindliche weiter als bis zum nächsten Pfosten schauen, muss die Nebelschlussleuchte aus bleiben. Denn was bei dichtem Nebel hilfreich für den nachfolgenden Verkehr ist, kann diesen bei unsachgemäßer Nutzung stark blenden und so mehr Gefahr als Hilfe darstellen. Gleiches gilt auch für die leuchtstarken Nebelscheinwerfer, die nur bei erheblichen Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen. Keinesfalls können Nebelscheinwerfer das Abblendlicht ersetzte.

Sehen und gesehen werden ist eine Devise die immer gilt. Geradebei PKW mit Tagfahrlicht gilt es daran zu denken, ruhig auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten, um selbst besser wahrgenommen zu werden. Da beim Tagfahrlicht die Rückscheinwerfer nicht in Betrieb sind kann nur durch das Abblendlicht eine ausreichende Erkennbarkeit nach hinten geschaffen werden.

"Bei mir war es taghell im Fahrzeug",

erklärte ein Polizeibeamter heute Morgen, als er auf dem Weg zur Arbeit etwas erlebt, was zwischen kurios, ärgerlich und gefährlich schwankte. Als mittlerer PKW war er unterwegs und erlebte wie die Beleuchtungseinrichtung gänzlich falsch genutzt werden kann. Das vor ihm fahrende Fahrzeug hatte die Nebelschlussleuchte eingeschaltet, obwohl er im notwendigen Abstand direkt hinter ihm war. Das hinter ihm fahrende Fahrzeug nutzt die Nebelscheinwerfer, obwohl er direkt davor war. Für beides bestand also kein Grund. In umgekehrter Reihenfolge - also der Vordermann mit Nebelscheinwerfern und der Hintermann mit Nebelschlussleuchte - hätte es bei der schlechten Sicht deutlich mehr Sinn gemacht und der Polizist hätte sich nicht derart geblendet gefühlt. Wichtig ist also ständig den Bedarf der Beleuchtung zu überprüfen und sie auch wieder aus zu machen, wenn dieser nicht mehr besteht. Wenn dann noch die Einstellung der Lampen stimmt, kann dahingehend kaum mehr etwas schief gehen.

Wer sich nicht an diese Regeln hält sollte bedenken, dass es nicht nur darum geht Gefahrensituationen für sich oder andere zu vermeiden oder ein drohendes Bußgeld bei Zuwiderhandlung abzuwenden. Auch die Kfz- Haftpflichtversicherung wird im Falle mangelnder Beleuchtung des eigenen Fahrzeuges nach einem Unfall genau prüfen, ob dem Fahrzeugführer dadurch nicht eine Mitschuld am Unfall zukommt.


Quelle: Polizei