Dass die Apotheker*innen erst jetzt mit den Impfungen beginnen, liegt vor allem daran, dass zunächst die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums abgeändert werden musste. Zuvor konnten Apotheken kein Impfstoff für sich selbst bestellen, sondern lediglich für Ärzte, die ein Rezept vorweisen konnten. Einen Konkurrenzgedanken zwischen Arztpraxen und Apotheken wollte Stahl gegenüber der dpa aber keinesfalls zulassen. Ob ein solches Angebot gemacht wird, ist dabei den Pharmazeut*innen selbst überlassen – gezwungen wird niemand. So verzichten einige beispielsweise, weil sie nicht geschult seien oder keine notwendigen Räume für das Impfangebot in der Apotheke gibt.
Quelle: dpa