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Rheinland-Pfalz

Dichter Nebel in RLP: Teilweise Sichtweiten unter 150 Meter!

Der Deutsche Wetterdienst warnt am Mittwochmorgen eindringlich vor dichtem Nebel. Autofahrer sollten äußerst vorsichtig fahren. Diese Regionen sind besonders betroffen…

Amtliche Warnung vor Nebel 

Etliche Regionen von Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg sind derzeit von Nebel umhüllt. Teilweise bestehen Sichtweiten unter 150 Metern, daher hat der Deutsche Wetterdienst eine amtliche Warnung herausgegeben. Autofahrer sollten äußerst vorsichtig fahren und dringend ihr Licht anschalten.

In einigen Gebieten bleibt der Nebel den ganzen Tag bestehen und verdichtet sich erneut von Mittwoch auf Donnerstag.

Diese Regionen sind besonders betroffen.

Hilfreiche Tipps der Polizei bei Nebel

Fahrbahnmarkierungen

Bei schlechter Sicht zeigt sich, wie wichtig Fahrbahnmarkierungen und Leitpfosten sind. Diese ermöglichen eine Orientierung am rechten Fahrbahnrand, um dem Gegenverkehr nicht zu nahe zu kommen und bieten gleichzeitig die Möglichkeit Abstände richtig einzuschätzen.

Wann darf ich meine Nebelschlussleuchte anschalten?

An den Leitpfosten lässt sich herauszufinden, ob es notwendig ist die Nebelschlussleuchten einzuschalten. Ab einer Sichtweite von unter 50 Metern ist das der Fall. Dann gilt es aber auch seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen und nicht schneller als maximal 50 km/h zu fahren.

Leitpfosten sind außerhalb der Autobahn in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt. Wenn man von Pfosten zu Pfosten schauen kann, muss die Nebelschlussleuchte aus bleiben. Denn was bei dichtem Nebel hilfreich für den nachfolgenden Verkehr ist, kann diesen bei unsachgemäßer Nutzung stark blenden und so mehr Gefahr als Hilfe darstellen. Gleiches gilt auch für die leuchtstarken Nebelscheinwerfer, die nur bei erheblichen Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen. Keinesfalls können Nebelscheinwerfer das Abblendlicht ersetzten.

Sehen und gesehen werden!

Gerade bei Fahrzeugen mit Tagfahrlicht gilt es daran zu denken, ruhig auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten, um selbst besser wahrgenommen zu werden. Da beim Tagfahrlicht die Rückscheinwerfer nicht in Betrieb sind, kann nur durch das Abblendlicht eine ausreichende Erkennbarkeit nach hinten geschaffen werden.

Die Polizei rät dringend sich an diese Hinweise zu halten. Es geht nicht nur darum Gefahrensituationen zu vermeiden, bei falschem Verhalten können auch Bußgelder verhängt werden. Auch die Kfz- Haftpflichtversicherung wird im Falle mangelnder Beleuchtung des eigenen Fahrzeuges nach einem Unfall genau prüfen, ob dem Autofahrer dadurch nicht eine Mitschuld am Unfall zukommt.

Quelle: Deutscher Wetterdienst / Polizei