Trier Amok
picture alliance/dpa | Harald Tittel
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Trier

Amokfahrt-Prozess muss teils neu aufgerollt werden

Das Urteil nach der Amokfahrt mit fünf Toten in Trier ist wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben worden.

Der Bundesgerichtshof hat der Revision des Angeklagten am Vormittag stattgegeben. Das Trierer Landgericht hatte den Mann im August 2022 unter anderem wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Fehlerhafte Begründung

Der BGH teilte mit: Das Landgericht habe seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfrei begründet.
Damit seien auch Entscheidungen über die Rechtsfolgen aufzuheben.

Tat schockierte ganz Deutschland

Bei der Amokfahrt in Trier am 01. Dezember 2020 war ein Mann mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben bei der Tat, darunter ein Baby - Dutzende weitere wurden verletzt und traumatisierte.

Landgericht stellte Schuld fest

Der Täter war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes vor dem Landgericht Trier zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Mann leidet laut Gutachter an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen - und sei demnach vermindert schuldfähig. Der gelernte Elektroinstallateur hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Ein Tag nach dem Urteil hatte der Verteidiger des Amokfahrers Revision eingelegt.

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