Amokfahrer muss lebenslang in Psychiatrie
Im neu aufgelegten Prozess um die Trierer Amokfahrt ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Im neu aufgelegten Prozess um die Trierer Amokfahrt ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Dass der Deutsche der Täter war, ist unbestritten und wurde nicht neu verhandelt. In der Neuauflage des Prozesses stand die Frage der Schuldunfähigkeit des Mannes im Fokus. Ein psychiatrischer Sachverständiger kam bereits zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie leidet und vermindert schuldfähig ist.
Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert hatte.
Die Verteidigung hielt dagegen: Eine besondere Schwere der Schuld sei wegen der psychischen Erkrankung des Mannes nicht gegeben.
Das Trierer Landgericht hatte den 54-Jährigen bereits im August 2022 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Diese Entscheidung hob der Bundesgerichtshof allerdings wegen Rechtsfehlern größtenteils auf. Zur Begründung hieß es damals, dass das Landgericht die Schuldunfähigkeit des Angeklagten juristisch nicht ausreichend geprüft hatte.
Die Opferanwälte hatten sich den Forderungen der Staatsanwalt angeschlossen und den Angeklagten sowie dessen Verteidigung aufgefordert, das Urteil anzunehmen und nicht in Revision zu gehen.
Im Laufe der Verhandlung schilderten Angehörige der Todesopfer sowie schwer Verletzte, wie sehr sie noch immer unter dem Verlust und den Geschehnissen leiden.
Am 01. Dezember 2020 war der 54-Jährige mit einem Auto durch die Trierer Innenstadt gerast und hatte dabei gezielt mehrere Fußgänger erfasst. Fünf Menschen starben bei der Tat, ein weiterer Mann starb im Oktober infolge seiner schweren Verletzungen.
Zahlreiche weitere Menschen wurden teils schwer verletzt und/oder schwer traumatisiert.
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