Einsatzkräfte der Autobahnpolizei konnte das Gespann nach der Meldung antreffen und an einer Rastanlage kontrollieren. Dabei stellte sich heraus, dass der 61-jährige Fahrer des Zugfahrzeugs, dem auch das Pannenfahrzeug gehörte, bereits an der Anschlussstelle Worms-Mörstadt auf die Autobahn gefahren war. Als Grund für dieses verbotene Verhalten gab er an, dass er erst dann bestimmte Ansprüche auf die Dienste eines Automobil-Klubs habe, wenn die Panne weniger als 50 Kilometer vom Wohnort geschehe. Der Lenker des abgeschleppten Wagens bezeichnete die Aktion in Bezug auf die verbogene Abschleppstange und die hohe Geschwindigkeit als „Höllenfahrt seines Lebens.“ Allerdings wolle er lediglich einem Freund helfen und habe versucht, den 61-Jährigen zu einer gemäßigten Fahrweise zu bewegen.
Da die beiden Männer, die aus dem Wonnegau stammen, bereits den Automobil-Klub verständigten, prüfen die Beamt*innen nun, ob sich beide dem versuchten Betrug zum Nachteil des Automobil-Klubs schuldig gemacht haben. In diesem Fall droht eine Strafanzeige.
Quelle: Verkehrsdirektion Mainz