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Nordrhein-Westfalen: Bonn

93-Jährige muss Wohnung räumen – Vermieter melden Eigenbedarf an

Nach einem monatelangen Rechtsstreit steht nun fest: Eine 93-jährige Seniorin muss nach 30 Jahren aus ihrer Bonner Mietwohnung ausziehen. Ihre ebenfalls betagten Vermieter hatten Eigenbedarf angemeldet.

Auszieh-Frist bis Ende des Jahres

Am Bonner Landgericht einigten sich beide Parteien am Montag auf einen Vergleich – die 93-Jährige muss nicht sofort ausziehen, sondern hat noch eine Frist bis Ende des Jahres.

Ihre Vermieter - ein ebenfalls betagtes Rentnerpaar im Alter von 80 und 81 - hatten der 93-Jährigen Anfang 2017 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Eheleute, die selbst gebrechlich sind, wollen demnach in die 100-Quadratmeter-Wohnung ihrer Mieterin im ersten Stock ziehen, da sich in dem Haus noch eine ausgebaute Dachwohnung befindet, in dem eine Vollzeitpflegekraft für den Ehemann untergebracht werden soll.

Betagtes Alter ist kein Grund zur Kündigung

Entscheidend für den Ausgang des Prozesses war ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten, das zum Ergebnis kam, dass die 93-Jährige nach einem Schlaganfall trotz eingeschränkter Sehkraft, schwachem Kurzzeitgedächtnis und Gesichtsfeldverlust durchaus noch „umzugstauglich“ sei. Das betagte Alter eines Mieters allein, so die Richter, sei kein Grund zur Nicht-Kündigung.

Das Amtsgericht hatte in erster Instanz der Räumungsklage stattgegeben. Die Gründe der Kläger seien „nachvollziehbar, nicht objektiv unsinnig oder missbräuchlich“. Die 93-Jährige war in Berufung gegangen. Ein Umzug, so die Begründung, stelle „eine unzumutbare Härte“ dar, da sie in einer fremden Umgebung unsicher sei und sich nicht orientieren könne.

Quelle: dpa