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Rheinland-Pfalz: Kaiserslautern

32 Jährige rastet völlig aus

Wegen Beleidigung, Widerstand gegen die Polizei, Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt die Polizei gegen eine Frau...

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Rheinland-Pfalz: Kaiserslautern

Eskalation in Kaiserslautern:
32 Jährige rastet völlig aus

Wegen Beleidigung, Widerstand gegen die Polizei, Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt die Polizei gegen eine Frau aus der Verbandsgemeinde Hochspeyer.

Alles begann mit einem geselligen Abend unter Freunden

Die junge Frau hatte am Montagabend zusammen mit ihrem Freund und weiteren Bekannten reichlich Alkohol getrunken. Im Verlauf des Abends kam es dann zu einem Streit mit ihrem Freund, in dessen Verlauf sie ihm mehrfach ins Gesicht schlug, ihn kratzte und auch biss. Zeugenangaben zufolge soll die Frau auch mehrmals gegen ihren Hund getreten haben. Weil es keinem der "Mittrinker" gelang, die 32-Jährige zu beruhigen, wurde die Polizei verständigt und die Frau bis zum Eintreffen der Streife auf dem Boden festgehalten.

Zuerst verhielt sich die 32 Jährige völlig ruhig, doch plötzlich...

Gegenüber den Beamten verhielt sich die Frau zunächst ruhig, sprang dann aber im Verlauf der Überprüfung plötzlich auf und ging auf eine Polizeibeamtin los. Weil die 32-Jährige wie eine Furie um sich trat und schlug, musste sie zu Boden gebracht und auch Pfefferspray eingesetzt werden. Fortwährend beleidigte sie die Einsatzkräfte mit nicht druckreifen Begriffen.

Das Durchgreifen der Polizei war dann mehr als krass...

Um weitere Angriffe zu verhindern, wurde die Frau an Armen und Beinen gefesselt und mit dem Gefangenentransporter zur nächsten Dienststelle gebracht. Ein Atemalkoholtest bescheinigte der 32-Jährigen einen "Pegel" von 1,98 Promille. Sie musste daraufhin eine Blutprobe abgeben und wurde anschließend zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen.

Bei dem Einsatz wurden zwei Einsatzkräfte leicht verletzt. Sie mussten ihre blutenden Kratzwunden ärztlich versorgen lassen, bevor sie ihren Dienst fortsetzen konnten.

Quelle: Polizei