Erst die späteren Ermittlungen zu der Schlägerei ergaben, dass Anwohner den Geschädigten in Verdacht hatten, für exhibitionistische Handlungen verantwortlich zu sein. Ein Bild von ihm wurde über die Social-Media-Kanäle unter den Anwohner*innen verbreitet. Die Polizei weist darauf hin, dass allein das Teilen eines solchen Bildes strafbar sein kann. Ob dies auch für den aktuellen Fall gilt, wird momentan noch geprüft.
Außerdem wendet sich das Polizeipräsidium Mannheim mit einem Appell an die Bevölkerung: „Die Polizei duldet keine Selbstjustiz! Durch einen Angriff machen Sie sich selbst strafbar. Schnell ist durch Gerüchte die falsche Person ins Visier genommen und eine unbeteiligte Person wird verletzt.“ Ob der 26-Jährige tatsächlich mit den Vorfällen in Verbindung steht, ist Teil der laufenden Ermittlungen. Durch die verbreiteten Bilder kann zudem eine Gegenüberstellung an Beweiskraft verlieren und so dem möglichen Verfahren durchaus schaden.
Quelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz