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Rheinland-Pfalz: Koblenz/Kaiserslautern

12-Jährige erleidet nach Impfung lebenslange Erkrankung

Wer nach einer Impfung gegen Schweinegrippe im Jahr 2009 die Schlafkrankheit bekommen hat, kann Anspruch auf eine lebenslange Versorgungsrente haben. Das hat nun das Sozialgericht Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch entschieden.

12-Jährige leidet nach Impfung an Schlafkrankheit

2009 wurde weltweit vor den Folgen der Schweinegrippe gewarnt und zur Impfung geraten. Die damals zwölfjährige Klägerin aus der Nähe von Kaiserslautern  befolgte die Empfehlung. Einige Monate danach traten bei ihr Müdigkeit und weitere Symptome auf, die erst einige Jahre später als erste Anzeichen der Schlafkrankheit (Narkolepsie) erkannt wurden. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz lehnte laut Gericht ihren Antrag auf Zahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz ab.

Gericht spricht Klägerin Versorgungsrente zu

Das Sozialgericht Koblenz stützte sich in seinem Urteil auf das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen sowie darauf, dass europaweit zahlreiche Fälle mit einem Zusammenhang zwischen Impfung und Schlafkrankheit dokumentiert seien und zu Ansprüchen auf Entschädigung geführt hätten. Schließlich wurde der Klägerin eine Versorgungsrente von monatlich 326 Euro zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Schlafkrankheit kann zwar mit Medikamenten behandelt werden, gilt aber als lebenslange Erkrankung.

Quelle: dpa