Kusel / Karlsruhe
Urteil gegen Polizistenmörder ist rechtskräftig
Das Urteil gegen den Polizistenmörder von Kusel ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen.
Das Urteil gegen den Polizistenmörder von Kusel ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen.
Wie das Gericht am Freitag mitteilte, bleibt das Urteil, das das Landgericht Kaiserslautern im November gegen Andreas S. fällte, rechtskräftig. S. muss damit lebenslang in Haft. Der Bundesgerichtshof teilte mit, dass die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe und die Revision daher verworfen habe.
Da vom Landgericht Kaiserslautern auch eine besondere Schwere festgestellt wurde, ist eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren nicht möglich.