Gericht Richter Hammer Urteil
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Gericht Richter Hammer Urteil
Trier

Politische Hetze: Lehrerin aus Dienst entlassen

Weil sie «ohne jegliches Maß an Pflichtbewusstsein» unter anderem die Migrations- und Corona-Politik kritisiert und gegen den Staat «gehetzt» haben soll, ist eine Lehrerin ihren Job los.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Frau aus der Pfalz habe mit öffentlichen politischen Auftritten verschiedentlich die Grenze zum Verfassungsverstoß überschritten, teilte das Gericht am Dienstag mit. Einer Justizsprecherin zufolge ist das Urteil vom 23. Juni (Az. 3 K 2287/22.TR) noch nicht rechtskräftig.

Der Lehrerin war im Rahmen eines Disziplinarverfahrens vorgeworfen worden, seit März 2018 durch Äußerungen etwa bei Kundgebungen und auf Social-Media-Plattformen in Erscheinung getreten zu sein. Hierbei habe die Frau «in eklatanter Weise» unter anderem gegen ihre Pflicht zur politischen Mäßigung verstoßen und den Schulfrieden gestört, hieß es. Die Beklagte habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, das die Verhängung der Höchstmaßnahme erforderlich mache.

Kann ihren Aufgaben so nicht gerecht werden

Ein Beamter habe bei politischer Betätigung jene Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus seiner Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten seines Amtes ergeben, betonte das Gericht. Diesen Anforderungen zum Trotz habe die Frau «wiederholt, nachhaltig und über einen langen Zeitraum» bewusst zuwidergehandelt. «Ohne jegliches Maß an Pflichtbewusstsein» habe sie ihre politischen Aktivitäten, die sich im Kern gegen die Migrations- und Corona-Politik der Bundesregierung richteten, an den Tag gelegt.

Dabei habe sie «unaufhörlich mit drastischer Diktion» gegen Politiker, den Staat, seine Organe, gegen die EU, deren Organe und auch gegen Migranten «gehetzt». Mit den Auftritten habe die Lehrerin verschiedentlich die Grenze zum Verfassungsverstoß überschritten. Sie habe zudem bekundet, dass sie keine Gewähr mehr dafür bieten könne, «die ihr zugeteilten Schüler im Sinne der gesetzlichen Anforderungen zu unterrichten und zur gesellschaftlichen Kompetenz hinzuführen».

Quelle: dpa

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