Spitzenverbände lehnen neues Sportfördergesetz ab
Der Entwurf für ein Sportfördergesetz der Bundesregierung wird zum großen Streitobjekt. Nach dem DOSB lehnen auch die Spitzenverbände das Papier ab.
Der Entwurf für ein Sportfördergesetz der Bundesregierung wird zum großen Streitobjekt. Nach dem DOSB lehnen auch die Spitzenverbände das Papier ab.
Nach dem Deutschen Olympischen Sportbund lehnen auch die Spitzenverbände des deutschen Sports den Entwurf der Bundesregierung zur neuen Sportförderung ab.
Mit großer Enttäuschung habe man den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) zum Sportfördergesetz zur Kenntnis genommen, wurde Andreas Michelmann, Sprecher der Spitzenverbände im DOSB und Präsident des Deutschen Handballbundes, in einer Stellungnahme zitiert.
Das BMI wird aufgefordert, «zur bisherigen vertrauensvollen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit» zurückzukehren und den vorliegenden Gesetzentwurf zu überarbeiten. Andernfalls sehen die Spitzenverbände «kein Fundament für eine zielführende Umsetzung der so wichtigen, gemeinsam angestoßenen Reform», hieß es.
Kritik an geplanter Sportagentur
Wie der DOSB kritisieren auch die Sportverbände unter anderem die geplante Sportagentur zur Verteilung der Förder-Millionen. Im Gesetzentwurf bekommt der Bund an entscheidender Stelle das letzte Wort bei grundsätzlichen Fragen für die Mittelvergabe.
Die Sportagentur ist das Herzstück der Reform und soll künftig die Aufgaben bei Steuerung und Förderung übernehmen. Die Leitlinien der Agentur soll ein 18-köpfiger Stiftungsrat mit Vertretern von Bund, Ländern und DOSB bestimmen, in dem die Bundesregierung den Vorsitz übernimmt und bei Stimmengleichheit entscheiden kann. Dies entspricht den Vorgaben der Haushälter des Bundestags und den Empfehlungen des Bundesrechnungshofs. Von einer unabhängigen und eigenverantwortlichen Agentur könne mit dem vorliegenden Entwurf jedoch nicht die Rede sein, kritisierten die Spitzenverbände.
Nach den Plänen des Innenministeriums soll das neue Sportfördergesetz bis zur Sommerpause im Kabinett beraten werden. Spätestens im Winter soll es dann im Bundestag verabschiedet werden und in Kraft treten.
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