Kinderrechte mit dem Schutz ihrer Privatsphäre gelten auch während der närrischen Zeit. (Symbolfoto)
Friso Gentsch/dpa
Kinderrechte mit dem Schutz ihrer Privatsphäre gelten auch während der närrischen Zeit. (Symbolfoto)
Fastnacht

«Zwangsküssen verboten» - Kinderrechte für die Fastnacht

Die Fastnacht mit Kostümen und Umzügen sind ein großer Spaß - auch für viele Kinder. Doch auch während der närrischen Zeit müssen die Rechte der Kinder und ihre Privatsphäre geschützt werden.

«Alle Meenzer Mädcher und Bube sind gleich», «Zwangsküssen verboten», «Hilfe holen erlaubt, du bist keine Petze» - für die Fastnachtszeit wurden elf Grundrechte entworfen, die Kinder vor sexuellen Übergriffen und Belästigungen schützen sollen. Die Kinderrechte für die närrische Zeit sind von den Jugendlichen der Mainzer Klepper-Garde in Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Familienministerium entstanden. 

Ministerin Katharina Binz (Grüne) wird die Postkarten- und Plakataktion «11 Meenzer Kinderrechte für die Fastnacht: Grundrechte für die närrische Zeit» am kommenden Dienstag (14. Januar) in Mainz präsentieren.

© dpa-infocom, dpa:250107-930-336750/1
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