Zugbegleiter bei Kontrolle tödlich verletzt - Mordanklage
Der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter Anfang Februar hat bundesweit Entsetzten ausgelöst. Was die Anklage dem Beschuldigten vorwirft.
Der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter Anfang Februar hat bundesweit Entsetzten ausgelöst. Was die Anklage dem Beschuldigten vorwirft.
Knapp vier Monate nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in der Westpfalz hat die Staatsanwaltschaft einen 26-Jährigen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagt. Dem Beschuldigten werde vorgeworfen, den Zugbegleiter am 2. Februar in einem Regionalexpress tätlich angegriffen und tödlich verletzt zu haben, teilte die Anklagebehörde in Zweibrücken mit.
Demnach soll sich der Mann am Tattag in der Regionalbahn von Landstuhl (Rheinland-Pfalz) in Fahrtrichtung Homburg (Saarland) befunden haben. Kurz nach Verlassen des Bahnhofs in Landstuhl gegen 17.40 Uhr sei er von dem Zugbegleiter kontrolliert und aufgefordert worden, seine Fahrkarte zu zeigen.
Mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf
Der Beschuldigte habe erklärt, kein Ticket zu haben. Der sodann erfolgten Aufforderung, sich auszuweisen, kam er demnach nicht nach - woraufhin der 36 Jahre alte Zugbegleiter Serkan Çalar ihn aufgefordert habe, den Zug zu verlassen. Auch dem sei der Mann nicht nachgekommen.
In der Folge habe der 26-Jährige dem Zugbegleiter mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf und insbesondere gegen die Schläfen versetzt, «wobei er den Todeseintritt zumindest billigend in Kauf nahm». Das Opfer sei bewusstlos zu Boden gegangen. «Daraufhin ließ der Angeschuldigte von ihm ab und setzte sich zurück auf seinen Platz.»
Tat «aus Verärgerung über eine alltägliche Ticketkontrolle»
Der Zugbegleiter starb demnach am 4. Februar infolge der Gewalteinwirkung gegen den Kopf an einer Hirnblutung. «Nach den durchgeführten Ermittlungen handelte der Angeschuldigte aus Verärgerung über eine alltägliche Ticketkontrolle», teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Der beschuldigte Grieche befinde sich in Untersuchungshaft. Er habe sich im Rahmen einer richterlichen Vorführung zum Tatgeschehen geäußert. Hierbei habe er das «objektive Tatgeschehen» eingeräumt, einen Tötungsvorsatz jedoch bestritten und sich teilweise auf Erinnerungslücken berufen.
Das Landgericht Zweibrücken habe nunmehr über die Zulassung der Anklage, die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Haftfortdauer zu entscheiden.
© dpa-infocom, dpa:260528-930-141241/1
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