Die Heilpflanze Arnika steht auf einem Feld.
Daniel Karmann/dpa
Die Heilpflanze Arnika steht auf einem Feld.
Biodiversitätskrise

Wenn eine Liste mahnt: Mehr Pflanzenarten bedroht

Sie tragen Namen wie Zwerg-Gauchheil, Kleiner Lämmersalat oder Acker-Zahntrost - gemein ist diesen Pflanzen, dass ihr Bestand in Rheinland-Pfalz gefährdet ist. Eine neue Rote Liste für Farn- und Blütenpflanzen ist alarmierend, birgt aber auch Positives.

Vom Sommer-Adonisröschen (Adonis aestivalis) bis zum Pfälzer Fingerkraut (Potentilla schultzii) - jede dritte Pflanzenart in Rheinland-Pfalz gilt als ausgestorben oder in unterschiedlichen Ausmaßen gefährdet. Diese traurige Botschaft geht von der nun aktualisierten Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz aus. Von den darin betrachteten insgesamt etwa 2000 heimischen Arten wurden lediglich rund 900 als ungefährdet eingestuft. 652 wiederum gelten als ausgestorben, vom Aussterben bedroht, stark gefährdet, gefährdet oder in unbekanntem Ausmaß gefährdet.

Die verbleibenden der insgesamt 2000 Arten wurden in der Liste entweder nicht bewertet oder es gab nicht genügende Daten oder sie gelten als extrem selten, ohne dass kurzfristig mit merklichen Verlusten zu rechnen ist, oder sie stehen auf einer Vorwarnliste. Letztere umfasst Arten, deren Bestand zwar merklich zurückgeht, die aber noch ungefährdet sind. Der Zustand vieler Wildpflanzenarten habe sich gravierend verschlechtert, so wird Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) darin zitiert.

Viele, einst häufige Arten seien selten geworden, manche Lebensräume vollständig verschwunden - mit weitreichenden Folgen für das jeweilige Ökosystem. «Das zeigt uns: Die Biodiversitätskrise ist alarmierend, es herrscht dringender Handlungsbedarf», betont Eder.

Die im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) entstandene neue Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen im Land vergleicht Bestände mit denen aus der bundesweiten Liste aus dem Jahr 1996. Nach festgelegten Kategorien werden heimische Arten kategorisiert - das Spektrum reicht von «ausgestorben oder verschollen» bis «ungefährdet». Für Arten, deren Bestand merklich schwindet, die aber zumindest noch nicht gefährdet sind, existiert eine Vorwarnliste. Darauf steht beispielsweise die bekannte gelbe Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris).

Die Rote Liste ist wichtig als Arbeitsgrundlage für den Naturschutz, wie Lisa Tippelt aus dem Referat Biologische Vielfalt und Artenschutz im LfU erklärt. Sie sei Grundlage für Planungen von Schutzmaßnahmen, für die Ausweisung von Schutzgebieten und stelle eine Art Arteninventar dar. Außer für Farn- und Blütenpflanzen gibt es noch Rote Listen unter anderem für Großschmetterlinge, Libellen oder Brutvögel.

Tippelt spricht von einem negativen Trend bei den gefährdeten Arten, der lasse sich grundsätzlich bundesweit so beobachten. Der Liste zufolge sind viele Ackerwildkräuter auf dem Rückzug, vom Aussterben bedroht sind beispielsweise der krautige Zwerg-Gauchheil (Anagallis minima), der gelb blühende Kleine Lämmersalat (Arnoseris minima) oder der Acker-Zahntrost (Odontites vernus) mit seinen rosa Blüten.

«Viel hängt davon ab, wie wir mit der Landschaft umgehen», erklärt Dennis Hanselmann, Hauptautor der Liste. Es präge die Pflanzenwelt sehr stark, wie Landwirtschaft betrieben werde. «Vieles ist von unserem Eingriff abhängig.» Es komme etwa auf den Düngereinsatz an. Oder auf die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen, wie Tippelt ergänzt.

Es gebe im Gegensatz zu früheren Zeiten auf Grünland-Arealen beispielsweise mehr Mahd als Beweidung, sagt sie. Wenn Nährstoffe etwa durch den Einsatz von Dünger eingetragen würden, dränge das sogenannte Magerkeitsanzeiger zurück. Das sind Pflanzen, die nährstoffarme Böden brauchen. Genau die sind übrigens gar nicht arm an Arten, wie Hanselmann erklärt. Im Gegenteil: Nährstoffarme Böden bieten eine enorme Vielfalt an Wildblumen. «Mager eröffnet viele Nischen», sagt er. Dort könne eine einzelne Art sich nicht so breit machen, es bleibe Raum für andere.

Trotz aller alarmierenden Zahlen bietet die Rote Liste auch Hoffnungsschimmer. So wurden 20 als ausgestorben oder verschollen geltende Arten wiederentdeckt. Dazu zählt die Gewöhnliche Grasnelke (Armeria maritima subsp. elongata), jüngst von der Loki Schmidt Stiftung zur «Blume des Jahres 2024» gewählt worden war. Der Stiftung zufolge ist diese Nelke ein richtiges Multitalent: Sie verträgt sowohl magere als auch salzige oder mit Schwermetallen belastete Böden und ist eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten.

Eine weitere in Rheinland-Pfalz wiederentdeckte Art ist die rosa blühende Sumpf-Gladiole (Gladiolus palustris). Die ist nach Angaben des Umweltministeriums in Mainz auch nach einer europäischen Naturschutzrichtlinie geschützt. Das bedeutet nach ihrer Wiederentdeckung wiederum, dass ein bei solchen Arten vorgeschriebenes Monitoring verlangt wird, wie Tippelt erklärt. Entsprechende Aufträge wurden schon vergeben.

Dass vermeintlich verschwundene Arten wieder auftauchen, liegt Hanselmann zufolge auch daran, dass Samen mancher Pflanzen im Boden lange überdauern können - teils über Jahrzehnte. Wenn dann der Boden mal wieder aufgelockert werde, sei es von Tieren oder vom Menschen, dann könne eine Pflanze wieder zum Vorschein kommen, erklärt er. «Man kann die ein oder andere Art wieder aus einem Dornröschenschlaf wachkitzeln», sagt er.

In die Rote Liste fließen Daten aus Einzelpublikationen, aus Beiträgen aus Fachzeitschriften oder aus Berichten zu Artenschutzprojekten des Landesamtes für Umwelt ein. Eingeholt werden darüber hinaus Einschätzungen lokaler Experten und von Spezialisten für bestimmte Artengruppen. Wiederentdeckungen können auf Funde bei Spaziergängen von Interessierten zurückgehen oder auf Sichtungen von Fachleuten in besonders geschützten Gebieten.

So manche Art profitiert von sich verändernden Begebenheiten. Darunter sind in Rheinland-Pfalz manche Orchideen-Arten, wie die nach einem Ziegenbock riechende Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum hircinum), die bis zu einem Meter hoch wachsen kann. «Der geht es momentan sehr gut», sagt Hanselmann.

Auch gibt es sogenannte «Verantwortungsarten». Für die muss insofern eine ganz besondere Verantwortung getragen werden, als dass sie nur oder größtenteils in Rheinland-Pfalz vorkommen. Dazu zählt die Bopparder Schleifenblume (Iberis linifolia subsp. boppardensis), die sich lediglich im Gebiet des Weinanbaugebiets Bopparder Hamm am Mittelrhein findet. Sie ist weiterhin als stark gefährdet eingestuft und ihr gilt ein besonderes Augenmerk bei den lokalen Schutzbemühungen.

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