Weinautomat in Bad Kreuznach verboten
Eine Winzerin möchte ihren Wein in einem Automaten verkaufen. Das Oberverwaltungsgericht hat das Verbot der Stadt Bad Kreuznach jetzt bestätigt. Es geht um Jugendschutz.
Eine Winzerin möchte ihren Wein in einem Automaten verkaufen. Das Oberverwaltungsgericht hat das Verbot der Stadt Bad Kreuznach jetzt bestätigt. Es geht um Jugendschutz.
Ein Weinautomat in Bad Kreuznach verstößt gegen den Jugendschutz. Das urteilte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) und bestätigte damit das Verbot der Stadt Bad Kreuznach.
Eine Winzerin hatte Anfang 2023 einen Automaten aufgestellt, aus dem sie eigenen Wein verkaufen wollte. Dieser stand zwar auf ihrem Grundstück, war allerdings von der Straße bedienbar. Dieses Vorhaben verstoße gegen das Jugendschutzgesetz, entschied die Stadt Bad Kreuznach bereits im April 2023. Wein darf demnach nicht in Automaten in der Öffentlichkeit verkauft werden, auch wenn technische Vorrichtungen verhindern, dass Minderjährige an den Alkohol gelangen. Anders als bei Zigarettenautomaten sei der Verkauf von Alkohol nur in einem gewerblich genutzten Umfeld erlaubt.
Nach abgelehntem Widerspruchsverfahren hatte die Winzerin ebenfalls erfolglos beim Verwaltungsgericht geklagt. Ihren Antrag auf Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht jetzt ab. Damit ist die Entscheidung der Stadt Bad Kreuznach rechtskräftig. In der Erklärung betont das OVG, die unterschiedlichen Wirkweisen von Nikotin und Alkohol. Der Zugang zu Alkohol müsse für Minderjährige laut Jugendschutzgesetz in besonderer Weise kontrolliert werden.
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