Die Behörden sollten mehr proaktiv Informationen für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlichen, mahnt der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit. (Symbolbild)
Martin Schutt/dpa
Die Behörden sollten mehr proaktiv Informationen für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlichen, mahnt der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit. (Symbolbild)
Datenschutz

Was tun, wenn es bei Behörden mit der Anfrage nicht klappt?

Dieter Kugelmann sieht gerade in den kommunalen Behörden noch Luft nach oben. Verlässliche Informationen stärken nach Ansicht des Landesbeauftragten aber das Vertrauen in den Staat.

Sind die rheinland-pfälzischen Behörden auskunftsfreudig und bekommen die Bürgerinnen und Bürger befriedigende Antworten auf ihre Anfragen? Für den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wird das proaktiv Veröffentlichen von Informationen immer wichtiger, um die Demokratie zu fördern, Transparenz zu schaffen und Vertrauen in den Staat zu bilden. 

Die Digitalisierung der Verwaltung biete dazu große Potenziale, sagte Dieter Kugelmann. Gerade in den Kommunen sei dafür aber noch sicherlich einiges zu tun. Das Interesse der Menschen nach Informationen für ihr persönliches Umfeld wachse. Das zeige sich auch an der erneut gestiegenen Zahl der Beratungen und Beschwerden über Behörden, die Daten oder Informationen nicht wie vorgeschrieben herausgeben.

Mehr Beratungsanfragen und Beschwerden

In Rheinland-Pfalz landeten 2025 insgesamt 284 Beratungsanfragen oder Beschwerden beim für solche Konfliktfälle zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Im Jahr davor waren es 275 und 2023 lediglich 248. Seit Inkrafttreten des Landestransparenzgesetzes im Jahr 2016 geht es mit den Zahlen stetig nach oben und hat sich nach Angaben von Kugelmann mittlerweile fast verdreifacht. 

Beschwerden könnten Folge einer Beratungsanfrage sein, wenn sich Ämter nicht zuständig fühlten und «Behördenmikado» spielten oder eine Auskunft aus rechtlichen Gründen verweigerten. Dann schaut sich der Landesbeauftragte den konkreten Fall an und kann eine Beanstandung gegen die betroffene Behörde aussprechen. Eine härtere Sanktion ist den Angaben zufolge nicht möglich, anders als etwa bei Datenschutzverstößen. Möglich sei dann für die betroffenen Personen selbst ein gerichtliches Vorgehen.

Das Landestransparenzgesetz soll Bürgerinnen und Bürgern Informationen von Behörden möglichst unkompliziert zugänglich machen. Der Grundgedanke dahinter ist, dass so politische Entscheidungen nachvollziehbarer und die demokratische Meinungsbildung gefördert werden soll.

© dpa-infocom, dpa:260108-930-515296/1
Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

SNAP mit RHYTHM IS A DANCER

RPR1. – der beste Musikmix für Rheinland-Pfalz

RPR1. – der beste Musikmix für Rheinland-Pfalz


Es läuft:
SNAP mit RHYTHM IS A DANCER