Seit Anfang 2024 muss auch die Landwirtschaft zahlen, wenn sie bestimmte Mengen an Grund- oder Oberflächenwasser entnimmt. (Archivbild)
Uwe Anspach/dpa
Seit Anfang 2024 muss auch die Landwirtschaft zahlen, wenn sie bestimmte Mengen an Grund- oder Oberflächenwasser entnimmt. (Archivbild)
Abgabe

Was Landwirte an Wasserentgelt zahlen und was sie dazu sagen

Die noch recht neue Abgabe bringt sechsstellige Einnahmen. Ein Bauernverband lehnt sie komplett ab, der Vertreter eines anderen hält sie an sich für sinnvoll, kritisiert aber zu viel Bürokratie.

Seit Anfang 2024 müssen in Rheinland-Pfalz auch Landwirte für Grund- und Oberflächenwasser zahlen. Nun liegen Zahlen dazu vor, wie viel Entgelt bisher verlangt wurde. Der Gesamtbetrag entspricht in etwa den Erwartungen des Umweltministeriums. Unverändert kritisch sieht die Landwirtschaft die Abgabe - zumindest in der jetzigen Form.

Grundsätzlich gibt es das Wasserentnahmeentgelt im Land schon seit 2013, zum 1. Januar 2024 wurde es auf die Landwirtschaft ausgeweitet, die ab einer gewissen Menge entnommenen Wassers ebenfalls zahlen muss. 

Ministerium erwartete Einnahmen von rund 421.000 Euro

Bezahlen müssen Landwirte ab einer Wasserentnahme von 10.000 Kubikmetern Grundwasser pro Jahr und 20.000 Kubikmetern bei oberirdischen Gewässern. Fällig werden bei Grundwasser 6 Cent je Kubikmeter sowie 2,4 Cent bei Oberflächenwasser - für Wasser- und Bodenverbände jeweils die Hälfte. Das eingenommene Geld ist zweckgebunden und soll für Maßnahmen zur schonenden Bewässerung verwendet werden. 

Nach früheren Angaben des bei dem Thema federführenden grünen Umweltministeriums rechnete das Land mit Einnahmen von rund 421.000 Euro. Eine recht realistische Schätzung, wie eine Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion zeigt. 

Größere Summen werden vor allem im Süden des Landes verlangt

Demnach wurden auf Grundlage sogenannter Vorauszahlungsbescheide 2024 im Süden des Landes in der Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd rund 416.000 Euro vereinnahmt, 75.000 Euro von Landwirten und etwa 341.000 Euro von Wasser- und Bodenverbänden. Im Gebiet der SGD Nord bezahlte ein Verband knapp 7.000 Euro. 

2025 beliefen sich im Süden die auf vorher abgegebenen Prognosen basierenden Vorauszahlungen laut Ministerium auf rund 464.000 Euro, rund 116.000 Euro kamen von Landwirten, der Rest von Wasser- und Bodenverbänden. Im Norden entrichtete ein Wasser- und Bodenverband 2025 ein Entgelt von rund 5.100 Euro. 

Die Einführung des Entgelts für die Landwirtschaft hatte die Ampel-Koalition mit Wasserknappheit in Zeiten von Klimawandel und Dürreperioden begründet. Im Landtag stimmten Ende 2023 CDU, Freien Wähler und AfD dagegen. Umweltverbände hatten seinerzeit die neue Regelung begrüßt. 

CDU-Abgeordneter sieht zu viel Bürokratie

Für die Union sitzt Johannes Zehfuß im Landesparlament. Er ist auch Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, seine Familie hat einen landwirtschaftlichen Betrieb in Böhl-Iggelheim. Ihn störe, dass Landwirten implizit ein sorgloser Umgang mit der Ressource Wasser unterstellt werde. Das sei nicht so, Betriebe gingen schon aus Kostengründen sparsam mit Wasser um. Und Gemüse brauche nun mal Zusatzbewässerung. 

Prinzipiell habe er nichts gegen das Wasserentgelt, auch die damit für Landwirte verbundenen Kosten machten «den Bock nicht fett», sagt Zehfuß. Eingenommenes Geld könne für den Erhalt von Bewässerungsinfrastruktur gut gebraucht werden. 

Rechnet sich das Ganze unter dem Strich?

Zehfuß moniert aber die Ausgestaltung des Entgelts. Bescheide müssten persönlich überreicht werden, erst müsse eine Prognose der Wasserentnahme für ein Jahr abgegeben werden, später folge eine Endabrechnung. Das sei zu bürokratisch, das Prozedere gehe an der Realität in der Landwirtschaft vorbei. Er ist überzeugt, dass sich das Entgelt aus der Landwirtschaft angesichts der Verwaltungskosten unter dem Strich nicht rechnet. 

Das Ministerium erklärt in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage, der Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Entgelts im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werde nicht gesondert erfasst. Für die Ermittlung und Erhebung des Entgelts insgesamt, also auch über die Landwirtschaft hinaus, beliefen sich die Kosten 2025 auf 1,41 Millionen Euro. Dem stünden Einnahmen von rund 25 Millionen Euro gegenüber. Diese umfassen alle Zahlungen von Entgelten, auch über die Landwirtschaft hinaus, etwa auch von Wasserversorgern oder Unternehmen. 

Bauernverband spricht von Wettbewerbsverzerrung 

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau lehnt die Abgabe ab und spricht von Wettbewerbsverzerrung. Das Entgelt summiere sich schnell auf höhere drei- bis vierstellige Summen: «Das ist gerade für Betriebe mit geringer Gewinnmarge schmerzhaft.» Es sei nicht produktiv, wenn innerhalb eines Staates oder der EU unterschiedliche Belastungen für Betriebe existierten.

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