Der Prozess um eine getöteten Zweijährigen wird neu aufgerollt (Symbolbild)
Harald Tittel/dpa
Der Prozess um eine getöteten Zweijährigen wird neu aufgerollt (Symbolbild)
Getötetes Kleinkind

War es Mord? Prozess um getöteten Zweijährigen startet neu

Er hat das schreiende Kind durch massives Schütteln tödlich verletzt. In einem neuen Prozess geht es darum, ob es mehr war als ein Totschlag.

In einem neu aufgerollten Prozess um einen getöteten zweijährigen Jungen hat ein 22-Jähriger vor dem Landgericht Trier die Tat gestanden. Es sei ihm am Tattag im Juli 2024 nicht gelungen, das schreiende Kind seiner Lebensgefährtin zu beruhigen, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt Bernward Wittschier erklären. 

«In einer immer mehr überschäumenden Wut» habe er den Zweijährigen mehrfach gegen Kopf und Körper geschlagen und später auch heftig geschüttelt. Das Kind erlitt ein Schütteltrauma und starb rund sechs Wochen später. Im Januar 2025 war der Deutsche wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. 

BGH: Gericht hat Mordmerkmal nicht geprüft

Dagegen legte der Vater des Kindes als Nebenkläger erfolgreich Revision ein: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) sei nicht hinreichend geprüft worden, ob sich der Angeklagte aus sonstigen niedrigen Beweggründen des Mordes strafbar gemacht habe. Daher wird der Fall neu verhandelt.

Das Landgericht wäre gehalten gewesen, sich mit dem Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe auseinanderzusetzen, weil die tatauslösende Wut des Angeklagten «jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehrte», heißt es im Urteil vom BGH. Sie sei daher als niedriger Beweggrund zu bewerten.

Angeklagter von der Situation überfordert

Zum erneuten Prozessauftakt ließ der Angeklagte erklären, er bedauere «zutiefst die schreckliche Tat». Er sei sich «der Gefährlichkeit seines Tuns» bewusst gewesen, habe aber nicht gewollt, dass das Kind stirbt.

Der junge Mann sei mit der damaligen Lebens- und Wohnsituation überfordert gewesen, erklärte dessen Verteidiger. Er lebte mit seiner Lebensgefährtin und deren zwei kleinen Kindern erst seit wenigen Wochen in Trier zusammen. Zudem war die Freundin schwanger von ihm. 

Vor dem Tattag habe der Angeklagte wochenlang erheblich Cannabis konsumiert: Als er auf den Zweijährigen allein aufgepasst habe, sei er «übernächtigt und rastlos» gewesen und habe zudem «unter Suchtdruck» gestanden, sagte der Anwalt. Er habe die Situation «immer weniger im Griff» gehabt, das Geschehen sei ihm entgleitet. 

Mindestens 30 Mal geschüttet

Laut erstem Urteil des Landgerichts Trier hatte der Angeklagte dem kleinen Jungen «aus gefühlloser Gesinnung» mehrere «sehr wuchtige Schläge mit der Faust» versetzt. Danach hatte er den Zweijährigen demnach mindestens 30 Mal für je fünf bis zehn Sekunden massiv vor- und zurück geschüttelt.

Für den Prozess ist noch ein zweiter Termin am 11. Juni anberaumt.

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