Laut Innenminister Michael Ebling (SPD) soll die Teilnahme am Digitalfunk dazu beitragen, dass sich Einsatzkräfte im Alltag sowie bei schwierigen Einsätzen besser vernetzen können. Das bisher in der Landesverordnung vorgeschriebene generelle Verbot der Ausrüstung der Fahrzeuge des kommunalen Vollzugsdienstes mit Blaulicht und Martinshorn werde ebenfalls aufgehoben.
Mit diesem Schritt hätten Kommunen nun die Möglichkeit, einzelne Fahrzeuge damit auszustatten. Dafür müssten Kommunen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Voraussetzung hierfür seien Einsatzsituationen, in denen zur Lebensrettung oder zur Abwehr von Gefahren höchste Eile geboten sei sowie dass der Bedarf an Blaulichtfahrzeugen nicht bereits anderweitig gedeckt werden könne und die Einsatzbereitschaft einschließlich einer Leitstelle rund um die Uhr gewährleistet werde. Mit der Aufhebung des Blaulichtverbots wird laut Ebling eine Forderung der Kommunen erfüllt.
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