Video-Verbreitung: Strafbefehl gegen Paul rechtskräftig
Er hatte zunächst noch Einspruch eingelegt, diesen aber nun wieder zurückgezogen. Damit ist ein Strafbefehl gegen den AfD-Politiker Joachim Paul rechtskräftig. Worum geht es in dem Fall?
Er hatte zunächst noch Einspruch eingelegt, diesen aber nun wieder zurückgezogen. Damit ist ein Strafbefehl gegen den AfD-Politiker Joachim Paul rechtskräftig. Worum geht es in dem Fall?
Der Strafbefehl gegen den rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten Joachim Paul wegen der Verbreitung eines Videos ist rechtskräftig. Das bestätigte am Donnerstag eine Sprecherin des Amtsgerichts in Koblenz. Der zuvor erhobene Einspruch gegen den Strafbefehl sei am 21. Mai zurückgezogen worden. Zuvor hatte die «Rhein-Zeitung» berichtet.
Nach früheren Angaben des Gerichts sieht der Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen vor. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte das Ermittlungsverfahren nach einer Anzeige gegen den AfD-Politiker geführt und diese Geldstrafe beantragt.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörde soll der Landtagsabgeordnete im März vergangenen Jahres auf Twitter (heute X) einen Beitrag mit einem in den sozialen Medien verbreiteten unverpixelten Video veröffentlicht haben, in dem ein Mädchen von anderen Mädchen geschlagen, bespuckt und gedemütigt wird. Den mit einer politischen Botschaft verknüpften Post habe er dann am nächsten Tag wieder gelöscht.
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