Die Rechtsmittel haben keinen Erfolg, die Revision des verurteilen Straftäters wird verworfen. (Symboloptik)
Uli Deck/dpa
Die Rechtsmittel haben keinen Erfolg, die Revision des verurteilen Straftäters wird verworfen. (Symboloptik)
Karlsruhe

Verurteilter Messerstecher scheitert mit Revision beim BGH

Seit Ende 2022 sitzt der Mann nach einem Urteil des Mainzer Landgerichts in Haft. Der BGH sieht keinen Grund, das Urteil zu ändern.

  Ein wegen einer Messerattacke in der Mainzer Innenstadt zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilter Mann ist mit seinen Rechtsmitteln gegen den Richterspruch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der BGH in Karlsruhe verwarf die Revision: Die Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. 

Der zum Zeitpunkt des Urteils 40 Jahre alte Mann war vom Mainzer Landgericht zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Die Richter befanden den Angeklagten bei der Urteilsverkündung im November 2022 des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Das Opfer war ein 30 Jahre alter Mann.

 

© dpa-infocom, dpa:240709-930-168491/1
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