Verkündungstermin in Prozess wegen möglichem Impfschaden
Eine Frau führt eine beidseitige Lungenarterien-Embolie auf eine Impfung zurück und reicht Klage ein. Wie entscheidet das Gericht?
Eine Frau führt eine beidseitige Lungenarterien-Embolie auf eine Impfung zurück und reicht Klage ein. Wie entscheidet das Gericht?
Im Fall einer Klage wegen eines vermeintlichen Gesundheitsschadens durch eine Corona-Impfung könnte das Landgericht in Frankenthal am Dienstag (9 Uhr) sein Urteil bekannt geben. Das Gericht hatte im Januar den 20. Februar als Verkündungstermin genannt. Möglich sind jedoch auch ein Beweisbeschluss oder etwa ein Hinweis- oder ein Auflagenbeschluss (Aktenzeichen 8 O 259/22).
Eine Frau aus Rheinland-Pfalz begründet ihre Klage gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech nach Angaben des Gerichts damit, dass es nach einer zweiten Impfung zu einer beidseitigen Lungenarterien-Embolie gekommen sei - also zu einem Verschluss von Blutgefäßen in der Lunge. Da die Ursache nicht habe festgestellt werden können, führe die Frau diese auf die Impfung zurück. Die Klägerin fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld. Biontech hält die Klage für unbegründet.
Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland, es wurden bereits einige Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen.
© dpa-infocom, dpa:240219-99-48798/3
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