Der Veranstalter hatte sich laut Justiz am 10. Februar 2024 gegen 21.53 Uhr gemeldet. (Archivfoto)
Andreas Arnold/dpa
Der Veranstalter hatte sich laut Justiz am 10. Februar 2024 gegen 21.53 Uhr gemeldet. (Archivfoto)
Justiz verweist auf «Sachlage»

Vergewaltigungsverdacht bei Party: Ermittlungen eingestellt

Nach Vorwürfen gegen vier Jugendliche führt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht weiter. Der Tatverdacht ließ sich demnach nicht erhärten.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung gegen vier Beschuldigte mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Nach «umfangreichen Ermittlungen» sei eine Vergewaltigung nicht nachzuweisen und eine Verurteilung nicht zu erreichen, teilte die Anklagebehörde in der Pfalz mit.

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der kirchliche Veranstalter einer Faschingsparty für Jugendliche und Heranwachsende in Speyer im Februar 2024 den Verdacht geäußert, dass eine 15-Jährige auf der Toilette von männlichen Jugendlichen vergewaltigt worden sei. Die Ermittler befragten daraufhin Zeugen und werteten Mobiltelefone sowie DNA-Spuren aus.

Keine Hinweise auf eine Zwangsanwendung

«Die Beschuldigten hatten angegeben, sie hätten angenommen, die Schülerin sei mit dem Geschehen einverstanden gewesen», teilte die Behörde mit. «Das betroffene 15-jährige Mädchen gab in ihrer Zeugenvernehmung an, sie habe gegenüber den Beschuldigten keinen entgegenstehenden Willen zu sexuellen Handlungen geäußert.» Ferner habe kein Zeuge bestätigen können, dass die Jugendliche «in irgendeiner erkennbaren Weise ihren entgegenstehenden Willen kundgetan hatte». 

Eine «Alkoholisierung» der Beteiligten habe nicht vorgelegen, teilte die Behörde unter anderem mit. Zudem seien keine Hinweise auf eine Zwangsanwendung oder auf eine Drohung gefunden worden. «Bei dieser Sachlage war das Ermittlungsverfahren daher einzustellen.»

© dpa-infocom, dpa:250707-930-768937/1
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