Verfahren gegen Lehrerin wegen Kinderpornografie eingestellt
Die Gesetzesänderung zu Mindeststrafen bei Kinderpornografie kam für eine Lehrerin gerade rechtzeitig. Die Frau wollte einer Schülerin helfen - und wurde angeklagt.
Die Gesetzesänderung zu Mindeststrafen bei Kinderpornografie kam für eine Lehrerin gerade rechtzeitig. Die Frau wollte einer Schülerin helfen - und wurde angeklagt.
Das Strafverfahren gegen eine wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie angeklagte Lehrerin aus dem Westerwald ist eingestellt. Das teilte das Amtsgericht Montabaur mit. Der Gerichtsbeschluss kann nicht angefochten werden, das Strafverfahren ist dem Gericht zufolge abgeschlossen.
Die Lehrerin hatte einer Schülerin helfen wollen. Die 13-Jährige hatte intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt. Dieser soll das Video verbreitet haben. Die Lehrerin bekam dies mit und besorgte es sich, um es an die Mutter des Kindes weiterzuleiten und es zu schützen.
Die am 28. Juni in Kraft getretene Neufassung des Bundesgesetzes zur Senkung des Strafmaßes für die Verbreitung, den Abruf und Besitz solchen Materials habe die Einstellung des Verfahrens ermöglicht, so das Amtsgericht. Nach dem alten Gesetz hatte sie deshalb angeklagt werden müssen. Ihr drohte mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Der Prozess hätte am 26. September vor dem Amtsgericht beginnen sollen.
Justizminister Mertin hatte sich für die Gesetzesänderung eingesetzt
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin begrüßt die Gesetzesänderung, für die er sich starkgemacht hatte. Der FDP-Politiker hatte schon in der Vergangenheit auf das Problem hingewiesen: Lehrkräfte mussten befürchten, wegen eines Verbrechens verurteilt zu werden, wenn sie lediglich die Eltern betroffener Kinder warnen oder eine weitere Verbreitung des Materials verhindern wollten.
«Ich bin daher froh, dass Bundesregierung und Bundestag erkannt haben, dass der Justiz in diesen besonderen Fällen wieder mehr Spielraum eingeräumt werden musste», sagte Mertin der Deutschen Presse-Agentur. Der Minister betonte aber auch: «Die konsequente Verfolgung schwerster Straftaten zulasten von Kindern ist für mich unverhandelbar.» Dem widerspreche die Gesetzesänderung nicht.
Die Staatsanwaltschaft hat der Verfahrenseinstellung zugestimmt
Die Staatsanwaltschaft Koblenz und die Angeklagte hätten der Verfahrenseinstellung zugestimmt, berichtete das Gericht. Selbst, wenn in einer Hauptverhandlung ein Tatnachweis festgestellt worden wäre, wäre dem Beschluss des Schöffengerichts zufolge die Schuld der Lehrerin als so gering anzusehen, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestünde. Die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen der Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt.
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