Urteil: Fenster in Brandschutzwänden nicht erlaubt
Selbst wenn ein Nachbar mit Fenstern in einer Brandschutzmauer einverstanden ist, kann eine Behörde diese untersagen. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Es ging um ein Wohngebäude, das direkt an der Grenze zu einem Nachbargrundstück steht. 2009 baute der Eigentümer in eine Brandschutzmauer an der Grundstücksgrenze ein Fenster ein, einige Jahre später ein zweites. Später schaltete sich die Bauaufsichtsbehörde ein und verlangte, die Fenster wieder zu beseitigen.