Im Verfahren gegen die Terrorgruppe «Vereinte Patrioten» hat der Bundesgerichtshof Haftstrafen gegen mehrere führende Mitglieder bestätigt. (Archivbild)
Thomas Frey/dpa
Im Verfahren gegen die Terrorgruppe «Vereinte Patrioten» hat der Bundesgerichtshof Haftstrafen gegen mehrere führende Mitglieder bestätigt. (Archivbild)
«Vereinte Patrioten»

Umsturz und Lauterbach-Entführung: BGH bestätigt Haftstrafen

Ein Plan, den Gesundheitsminister zu entführen, sorgte bundesweit für Aufsehen. Die Köpfe der Terrorgruppe sollen mehrere Jahre in Haft. Das Urteil hält auch einer Prüfung aus Karlsruhe stand.

Im Verfahren gegen die Terrorgruppe «Vereinte Patrioten» hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafen gegen mehrere führende Mitglieder bestätigt. Wie das höchste deutsche Strafgericht mitteilte, wurde die Revision von vier Angeklagten gegen das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz verworfen. Das Urteil vom 6. März 2025 sei damit nun insgesamt rechtskräftig.

Umsturz, Entführung, neue Verfassung

Ziel der «Vereinten Patrioten» - auch als «Kaiserreichsgruppe» bekannt - war nach Überzeugung des OLG Koblenz ein Umsturz. Mit einem mehrwöchigen Stromausfall sollte die Bevölkerung «auf sich selbst zurückgeworfen werden», hatte die Richterin bei der Urteilsverkündung erklärt. Geplant war demnach auch, den damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei einer Live-Sendung zu entführen und die Personenschützer dabei «auszuschalten». Die Vereinigung wurde Mitte April 2022 durch die Polizei zerschlagen.

Bis zu acht Jahre im Gefängnis

Das OLG hatte vier Hauptangeklagte zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten und acht Jahren verurteilt. Sie wurden unter anderem der Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund für schuldig befunden. Ein fünfter Angeklagter bekam eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Vier Verurteilte legten gegen das Urteil Revision ein. Der zuständige Strafsenat des BGH konnte bei seiner Überprüfung aber keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil erkennen. Die Revisionen wurden bereits am 15. April verworfen, wie das Gericht nun mitteilte. (Az. 3 StR 7/26).

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