U-Ausschuss startet mit Beweisaufnahme
Vor gut 30 Jahren gab es im Saarland mehrere Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte. Ein Untersuchungsausschuss will mögliche Versäumnisse von Behörden klären.
Vor gut 30 Jahren gab es im Saarland mehrere Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte. Ein Untersuchungsausschuss will mögliche Versäumnisse von Behörden klären.
Ein Untersuchungsausschuss zu den rassistischen Anschlägen Anfang der 1990er Jahre im Saarland ist am Dienstag im saarländischen Landtag in die Beweisaufnahme gestartet. Im Fokus steht ein Brandanschlag im September 1991 auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis, bei dem der Ghanaer Samuel Yeboah ums Leben kam. Der Ausschuss «Rassistische Anschlagserie» soll den Umgang der Saar-Behörden damit und mit weiteren Anschlägen in jener Zeit untersuchen, etwa in Saarwellingen und Wallerfangen.
Zum Auftakt der Beweisaufnahme waren zehn Zeugen geladen. Sie sollten «zur Einordnung der historischen Gegebenheiten im Untersuchungszeitraum» und zum damaligen «gesellschaftlichen, politischen und sozialen Klima» im Saarland - vor allem im Raum Saarlouis - aussagen, hieß es im Beweisbeschluss zur Sitzung. Schwerpunkt der Beweiserhebung solle dabei die rechtsextreme Szene bilden.
Der Ausschuss hatte im Oktober 2023 seine Arbeit aufgenommen, nachdem der Landtag seine Einsetzung einstimmig beschlossen hatte. Das Gremium solle «Fehler im Handeln und mögliches Unterlassen der saarländischen Landesregierungen und ihrer nachgeordneten Behörden» aufklären. Dadurch erhoffe man sich Hinweise auf «einen möglichen Veränderungsbedarf» in den saarländischen Sicherheits- und Justizbehörden.
Der 27-jährige Asylbewerber Yeboah war bei einem nächtlichen Brandanschlag nach schwersten Verbrennungen gestorben. Zwei andere Bewohner der Unterkunft wurden verletzt. Die saarländische Polizei hatte ihre Ermittlungen zunächst 1992 eingestellt, später entschuldigte sie sich für Defizite ihrer Arbeit. Im Oktober 2023 wurde der Täter vor dem Oberlandesgericht Koblenz unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zurzeit läuft vor dem Gericht ein zweiter Prozess in dem Fall. Dem 55-jährigen Angeklagten wird unter anderem Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Er soll laut Bundesanwaltschaft 1991 mit seinem damaligen Bekannten über rassistische Anschläge in Ostdeutschland gesprochen haben. Durch seine Worte soll sich sein Begleiter bestärkt gefühlt und das Feuer in dem Asylbewerberheim in Saarlouis gelegt haben.
Für den 1. und 2. Juli sind die Plädoyers in dem Beihilfe-Verfahren geplant, das Urteil ist für den 9. Juli terminiert. Bis zum rechtskräftigen Abschluss gilt die Unschuldsvermutung.
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