Tödlicher Messerstich im Hauptbahnhof - Urteil erwartet
Eine junge Frau wird sexuell belästigt, im folgenden Streit zieht sie ein Messer und sticht zu. War das Notwehr? Videoaufzeichnungen dokumentieren das Geschehen. Wie entscheidet das Gericht?
Eine junge Frau wird sexuell belästigt, im folgenden Streit zieht sie ein Messer und sticht zu. War das Notwehr? Videoaufzeichnungen dokumentieren das Geschehen. Wie entscheidet das Gericht?
Im Prozess wegen eines tödlichen Messerstichs im Hauptbahnhof von Kaiserslautern hat die Staatsanwaltschaft 21 Monate Jugendstrafe auf Bewährung für die angeklagte junge Frau gefordert. Sie habe einen sexuellen Übergriff erlebt, der sie verängstigt habe, sagte der Vertreter der Anklagebehörde im Landgericht Kaiserslautern. Die Frau habe nicht geplant, ihren Angreifer umzubringen, deswegen solle die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet werden.
Den Ermittlungen zufolge hatte ein 64 Jahre alter Mann im vergangenen Juni auf einer Rolltreppe im Hauptbahnhof von Kaiserslautern der Frau ans Gesäß gefasst. Beim folgenden Streit in der Unterführung des Bahnhofs zog die heute 21-Jährige ein Messer aus der Tasche und verletzte den Mann tödlich.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Man gehe «aufgrund der zeitlichen Abläufe nicht von einer Notwehrsituation aus, verneine aber auch einen Tötungsvorsatz», hatte die Anklagebehörde vor Prozessbeginn mitgeteilt.
Tod «billigend in Kauf genommen»?
Die Nebenklage warf der Frau dagegen vor, den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen zu haben, als sie mit dem Messer zugestochen habe. Von der Angeklagten sei im Prozessverlauf kein Wort oder Zeichen der Reue gekommen. Beantragt wurde eine Gefängnisstrafe wegen Totschlags.
Der Verteidiger der Frau plädierte auf eine Jugendstrafe von höchstens einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Das Geschehen im Hauptbahnhof sei durch Videoaufzeichnungen gut dokumentiert, sagte er. Die junge Frau habe in großer Panik gehandelt. Weil der Mann ihre Hand gegriffen habe, habe sie angenommen, in einer Notwehrlage zu sein.
Die Angeklagte bekräftigte dies in ihrem Schlusswort. Über eine Übersetzerin teilte die US-Amerikanerin mit, sie habe in Notwehr gehandelt, als der Mann aus Eritrea während der Auseinandersetzung in der Unterführung ihre Hand ergriffen habe.
Das Urteil soll heute um 15.00 Uhr verkündet werden.
© dpa-infocom, dpa:250416-930-444300/1
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