Tod von Luise: Öffentlicher Termin nach Güteverhandlung
Die Schülerin wurde im März 2023 erstochen, zwei Kinder gestanden die Bluttat. Doch vor Gericht kam der Fall nicht – bis jetzt.
Die Schülerin wurde im März 2023 erstochen, zwei Kinder gestanden die Bluttat. Doch vor Gericht kam der Fall nicht – bis jetzt.
Im Fall der zwölfjährigen Luise könnte es direkt nach der Güteverhandlung im Juli ein öffentliches Verfahren geben. Sollte jemand bei der Güteverhandlung am 24. Juli nicht erscheinen oder sollte sie scheitern, werde es unmittelbar danach einen öffentlichen Haupttermin geben, teilte das Landgericht Koblenz mit.
Bei einer sogenannten Güteverhandlung wird geprüft, ob die beiden Konfliktparteien vor einer mündlichen Verhandlung zu einer Einigung kommen. Für den Haupttermin habe das Gericht das persönliche Erscheinen der Beklagten angeordnet, hieß es.
«Gegenstand des Verfahrens wird alleine die Frage sein, ob und in welcher Höhe den klagenden Angehörigen von Luise Schadensersatzansprüche zustehen», teilte das Gericht mit. Die Öffentlichkeit könne kurzfristig noch ausgeschlossen werden.
Brutale Tat ohne Strafprozess
Zwei Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren hatten gestanden, Luise am 11. März 2023 erstochen zu haben. Das Mädchen wurde einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück an der Grenze zu NRW in Rheinland-Pfalz gefunden. Die brutale Tat, das junge Opfer und das kindliche - damit strafunmündige - Alter der mutmaßlichen Täterinnen hatten bundesweit schockiert. Einen Strafprozess gibt es nicht, die Ermittlungen waren im September eingestellt worden.
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