Tod einer Vierjährigen: Ermittlungen eingestellt
Tragischer Unfall in einem Kindergarten: Ein Kind bleibt an der Rutsche hängen und erstickt. Die Ermittlungen gegen die Erzieher werden eingestellt, obwohl die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Tragischer Unfall in einem Kindergarten: Ein Kind bleibt an der Rutsche hängen und erstickt. Die Ermittlungen gegen die Erzieher werden eingestellt, obwohl die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat das Ermittlungsverfahren gegen die Erzieher eines Kindergartens in Limburgerhof (Rhein-Pfalz-Kreis) eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, bestätigte sich der Verdacht der fahrlässigen Tötung eines vierjährigen Mädchens nicht hinreichend.
Mitte Februar war das Mädchen im Außenbereich des Kindergartens tödlich verunglückt. Den Ermittlungen zufolge sei das Kind mit einer sogenannten Topfstelze um den Hals an der Rutsche hängen geblieben und erstickt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher gegen mehrere Mitarbeiter wegen einer möglichen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Die Ermittlungen hätten ergeben, dass sich der Unfall in einem Zeitraum von 19 Minuten im Außenbereich ereignet habe. Der genaue Zeitpunkt konnte allerdings nicht geklärt werden, hieß es. Daher sei ebenfalls nicht nachweisbar, «welche Erziehungsperson sich zu welchem genauen Zeitpunkt dort aufhielt».
Aufsichtspflicht verletzt - unklar von wem
Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie gehe vor dem Hintergrund dieser Tatsache einerseits sehr wohl davon aus, dass eine Aufsichtspflichtverletzung vorlag. «Allerdings haben die umfangreichen Ermittlungen nicht die sichere Feststellung erlaubt, wann im Verlauf dieser 19 Minuten das schädigende Ereignis eintrat und wer in diesem Zeitpunkt als Aufsichtsperson im Außenbereich war». Dazu würden objektive Beweismittel fehlen, zumal der Außenbereich nicht videoüberwacht sei, erklärte die Staatsanwaltschaft.
© dpa-infocom, dpa:250425-930-466286/1
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten