Durchschnittlich beträgt die Terrassengebühr in den zehn betrachteten Städten 813 Euro. (Symbolbild)
Andreas Arnold/dpa
Durchschnittlich beträgt die Terrassengebühr in den zehn betrachteten Städten 813 Euro. (Symbolbild)
Außengastronomie

«Terrassengebühren» in Rheinland-Pfalz in Trier am höchsten

Gastronomen in Trier zahlen in Rheinland-Pfalz die höchste Terrassengebühr. Ein Vergleich des Bunds der Steuerzahler zeigt, wie stark die Kosten zwischen den Städten schwanken.

Die Stadt Trier erhebt in Rheinland-Pfalz unter den zehn größten Städten die höchste sogenannte Terrassengebühr. Das hat ein Vergleich des Bunds der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V. (BdSt) ergeben. Die «Terrassengebühr» ist eine Sondernutzungsgebühr, die Gastronomen an Kommunen zahlen müssen, wenn sie vor ihren Lokalen Tische und Stühle im öffentlichen Raum platzieren wollen, um dort Gäste zu bewirten.

Demnach ist die Gebühr für einen Musterbetrieb mit 1.563 Euro in Trier am höchsten. Mit 1.375 Euro folgt die Stadt Speyer auf Platz 2, auf dem dritten Platz folgt Kaiserslautern mit 963 Euro. Am günstigsten ist die Sondernutzungsgebühr dem BdSt zufolge in Worms mit 250 Euro. 

«Der Vergleich bezieht sich auf einen Musterbetrieb mit einem außengastronomischen Bereich von 25 Quadratmetern während der fünfmonatigen Hauptsaison (Mai-September) in bester Innenstadtlage», heißt es vom BdSt. Durchschnittlich beträgt die Terrassengebühr in den zehn betrachteten Städten demnach 813 Euro.

© dpa-infocom, dpa:260430-930-14548/1
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