Die neuen Tempo-Regelungen auf der Mainzer Rheinachse sollen am 1. April in Kraft treten, sind aber kein April-Scherz. Tempo 30 ist danach weder durchgehend aufgehoben, noch durchgehend gültig, wie die Stadt mitteilte. Autofahrer müssen in der Landeshauptstadt genau aufpassen.
- Zwischen dem Kurfürstlichen Schloss und dem Rathaus gilt demnach in beide Richtungen Tempo 40.
- In der Mainzer Neustadt gilt Tempo 30 nur noch ab der Kreuzung Mainstraße bis zur Diether-von-Isenburg-Straße (Kurfürstliches Schloss).
- In Höhe des Zollhafens darf tagsüber 50 gefahren werden, zwischen 22 und 6 Uhr aber nur 30.
- Auf der Rheinstraße wird Tempo 30 weitestgehend beibehalten, beginnend ab der Straße Am Rathaus bis zur Dagobertstraße sowie in der Kaiserstraße und Parcusstraße.
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