Die AfD war für die Wahl im Regionalverband Saarbrücken nicht zugelassen worden. (Symbolbild)
Sebastian Gollnow/dpa
Die AfD war für die Wahl im Regionalverband Saarbrücken nicht zugelassen worden. (Symbolbild)
Streit um Wahlvorschläge

Teil der saarländischen Kommunalwahl muss wiederholt werden

Zwei AfD-Listen, aber keine wird zur Kommunalwahl im Regionalverband Saarbrücken zugelassen. Das war nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ein Fehler - der nun Folgen hat.

Ein Teil der Kommunalwahl 2024 im Saarland muss wiederholt werden. Dabei geht es um die Wahl zur Regionalversammlung in Saarbrücken, zu der damals keine AfD-Liste zugelassen worden war. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands bestätigte im Kern ein Urteil der Vorinstanz, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatte die «Saarbrücker Zeitung» darüber berichtet. Wann die Wahl im Regionalverband mit seinen rund 330.000 Einwohnern wiederholt wird, muss nun durch die zuständigen Behörden festgelegt werden.

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte das Landesverwaltungsamt in erster Instanz dazu verpflichtet, die Wahl zur Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken vom 9. Juni 2024 für ungültig zu erklären. Vor der Wahl hatte es innerhalb der AfD Konflikte gegeben, weshalb zwei Wahlvorschläge im Namen der Partei eingereicht wurden. Der Regionalverbandswahlausschuss lehnte beide ab und begründete dies mit einem Verstoß gegen die Mehrfachbewerbung. Die AfD konnte daraufhin nicht gewählt werden.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts lag aber ein gültiger Wahlvorschlag der AfD vor, der hätte zugelassen werden müssen. Der andere Vorschlag hätte dagegen abgelehnt werden müssen. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wies am Montag den Antrag auf Zulassung der Berufung des Landesverwaltungsamts gegen diese Entscheidung zurück. Ein weiterer Rechtsweg ist nicht möglich.

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