Taxifahrer bekommt sichergestelltes Bargeld nicht zurück
Trotz eingestellter Ermittlungen bleibt mehr als 100.000 Euro bei den Behörden. Ein Taxifahrer kann bei einer Hausdurchsuchung sichergestelltes Bargeld laut Gericht nicht zurückfordern.
Trotz eingestellter Ermittlungen bleibt mehr als 100.000 Euro bei den Behörden. Ein Taxifahrer kann bei einer Hausdurchsuchung sichergestelltes Bargeld laut Gericht nicht zurückfordern.
Mehr als 100.000 Euro hat das Landeskriminalamt bei einer Hausdurchsuchung wegen mutmaßlicher Drogenkriminalität in der Wohnung eines Taxifahrers sichergestellt. Wie das Verwaltungsgericht Mainz nun entschieden hat, bekommt der Mann das Geld nicht zurück, obwohl die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden.
Das Bargeld habe sich in verschiedener Stückelung, teilweise in Tüten, Geldbörsen, Kartons oder lose in der Wohnung des Mannes befunden. Obwohl die Ermittlungen eingestellt worden seien, habe das LKA das Bargeld sichergestellt, weil Zweifel am Eigentum bestanden hätten, so das Gericht. «Der Kläger habe weder die Herkunft der großen Bargeldsumme nachgewiesen, noch einen plausiblen Verwendungszweck erklären können – zumal er als angestellter Taxifahrer nur über ein sehr geringes Einkommen verfüge.»
Aufgrund der Gesamtumstände sei das Gericht davon ausgegangen, dass der Mann nicht rechtmäßiger Eigentümer des Geldes sei. Er habe keine schriftlichen Aufzeichnungen vorlegen können, zudem sei nicht nachvollziehbar, warum er das Geld nicht auf ein Bankkonto eingezahlt habe, hieß es.
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